EU-Taxonomie, ESMA

EU-Taxonomie: ESMA, EBA und EIOPA empfehlen weniger Berichtspflichten

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 01:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
ESMA, EBA und EIOPA schlagen schlankere Kennzahlen und vereinfachte Konzernberichte für Banken, Vermögensverwalter und Versicherer vor.
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Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA haben finale Empfehlungen vorgelegt, um die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie für die Finanzbranche spürbar zu vereinfachen.

Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Vermögensverwalter, Banken und Versicherungsunternehmen zu reduzieren und Berichtsformate praxistauglicher auszugestalten, wie Fachmedien am 4. November 2026 berichteten.

Entlastungen für Banken und Fondsgesellschaften

Für den Bankensektor empfiehlt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA unter anderem die Streichung einzelner Kennzahlen. Konkret spricht sich die Behörde für die Abschaffung des Kennwerts für Gebühren und Provisionen sowie des Handelsbuch-KPI aus.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA schlägt bei den Vorgaben für Vermögensverwalter eine stärkere Eingrenzung vor. Die Behörde empfiehlt, die Kennzahl für Betriebsausgaben künftig auf nicht aktivierte Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu beschränken.

Von der Einführung eines freiwilligen, erweiterten Ausgabenindikators riet die ESMA hingegen ab; Bedenken hinsichtlich der Kosten sowie einer erschwerten Vergleichbarkeit stünden dem entgegen. Darüber hinaus empfiehlt die Behörde, die Berichterstattung auf Konzernebene zu vereinfachen.

Neuerungen für die Versicherungswirtschaft

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA übermittelte der EU-Kommission ein technisches Gutachten mit Änderungsvorschlägen für Versicherer. Der Vorstoß fällt unter die Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, die durch die Verordnung (EU) 2026/73 geändert wurde.

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Für den Underwriting-KPI regt die EIOPA eine Umbenennung an, um die Verknüpfung mit Maßnahmen zur Klimaanpassung klarer hervorzuheben. Ergänzend empfiehlt die Aufsicht einheitliche Kriterien für den Zähler der Kennzahl.

Im Nenner sollen künftig nur noch die acht zulässigen Geschäftslinien abgebildet werden oder alternativ eine Auswahl, welche die drei für die Klimaanpassung relevantesten Linien umfasst. Bei der kombinierten Kennzahl soll der bisherige gewichtete Durchschnitt durch den Indikator für Investitionen oder jenen für das Underwriting abgelöst werden.

Zudem plädiert die EIOPA dafür, die separate Aufschlüsselung von Gas- und Nuklearaktivitäten vollständig aus den Berichtsmodellen zu entfernen. Die mögliche Prüfung einer Kennzahl für grüne versicherte Aktivitäten soll nach Empfehlung der Behörde erst in fünf Jahren wieder aufgegriffen werden.

Einheitliche Linie bei Gruppenberichten

Über die sektorspezifischen Punkte hinaus verständigten sich ESMA, EBA und EIOPA auf übergreifende Vorgaben. Gemeinsam raten die drei Aufsichtsbehörden Finanzinstituten von der Nutzung einer freiwilligen Betriebsausgaben-Kennzahl ab.

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Für die Konsolidierung auf Konzernebene empfehlen die Aufseher einen methodischen Wechsel: Anstelle von gewichteten Durchschnitten soll künftig die Kennzahl des Mutterunternehmens maßgeblich sein. Für wesentliche Tochtergesellschaften fordern die Behörden im Gegenzug vereinfachte Angaben, um den Berichtsaufwand über Unternehmensstrukturen hinweg zu verringern.

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