EU-Steuerreform, Milliarden

EU-Steuerreform: Acht Milliarden Euro Entlastung für Unternehmen

24.06.2026 - 21:13:59 | boerse-global.de

Die EU-Kommission will mit einem neuen Maßnahmenpaket die Steuerlast für Firmen senken. Jährliche Einsparungen von acht Milliarden Euro sind das Ziel.

EU-Steuerpaket: Milliardenentlastung für Unternehmen geplant
EU-Steuerreform - Ein Stapel Euro-Banknoten und Münzen mit einem subtilen digitalen Code-Overlay, der Finanzreformen und Vereinfachung symbolisiert. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die unter dem Namen „Omnibus on Taxation“ zusammengefassten Maßnahmen sollen die Verwaltungskosten für Betriebe deutlich senken. Nach Schätzungen der Kommission könnten Unternehmen jährlich rund acht Milliarden Euro sparen.

Fokus auf Quellensteuerbefreiung

Ein zentrales Element ist die Neuregelung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen. Geplant ist eine weitgehende Befreiung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb des Binnenmarktes. Allein diese Maßnahme soll die Wirtschaft jährlich um etwa 5,3 Milliarden Euro entlasten. Ergänzend dazu sieht der Entwurf vor, administrative Hürden abzubauen – mit weiteren Einsparungen von 3,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis erklärte, die Vorschläge würden Transparenz und Rechtssicherheit erhöhen. Ziel sei es, Europa für Investitionen attraktiver zu machen. Die Reform umfasst unter anderem die Zusammenfassung von neun bestehenden Gesetzen sowie Anpassungen an sechs Richtlinien.

Technische Anpassungen und harmonisierte Standards

Das Paket sieht tiefgreifende Änderungen an bestehenden Regelwerken vor. Im Rahmen der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) ist eine Harmonisierung der EBITDA-Schwelle auf einheitlich 30 Prozent vorgesehen. Zudem soll die Freigrenze auf fünf Millionen Euro steigen, inklusive einer Indexierung.

Weitere Anpassungen betreffen die Mutter-Tochter-Richtlinie. Die Beteiligungsschwelle soll abgeschafft, das Erfordernis von Vorabgenehmigungen gestrichen werden. Die FASTER-Richtlinie soll zudem für beschleunigte Erstattungsverfahren sorgen. Die Kommission erwartet von diesen Maßnahmen eine jährliche Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent.

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Langfristige Ziele für KMU und Start-ups

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bis 2029 soll die Verwaltungslast für diese Betriebe um 35 Prozent sinken. Für die Gesamtwirtschaft wird eine Reduktion um 25 Prozent angestrebt. Ab 2029 könnten die jährlichen Gesamteinsparungen laut Prognosen auf mindestens 37,5 Milliarden Euro steigen.

Parallel wird über die Einführung einer europaweiten Rechtsform für Start-ups beraten. Der im März 2026 eingebrachte Vorschlag für eine „EU Inc.“ sieht vor, Firmengründungen digital innerhalb von 48 Stunden für 100 Euro zu ermöglichen. Arbeitnehmervertreter und Notarkammern äußerten zuletzt Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Arbeitnehmerrechten und der Geldwäscheprävention. Eine Entscheidung wird bis zum Jahresende angestrebt.

Ausblick und nationale Rahmenbedingungen

Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Da Steuerfragen auf EU-Ebene Einstimmigkeit erfordern, stehen komplexe Verhandlungen bevor. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 erwartet, wobei Übergangsfristen deutlich länger ausfallen könnten.

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Parallel passen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften an. In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium Mitte Juni ein finales Anwendungsschreiben zum Betriebsstättenbegriff veröffentlicht. Demnach begründet eine Homeoffice-Nutzung von weniger als 50 Prozent in der Regel keine Betriebsstätte. In Österreich wird über einen Entwurf zum Budgetbegleitgesetz beraten, der eine Erhöhung der Körperschaftsteuer für Gewinne über einer Million Euro auf 24 Prozent vorsieht.

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