EU-Richtlinie Lohntransparenz: Neue Regeln für alle Arbeitgeber ab 2027
01.06.2026 - 07:48:08 | boerse-global.de
Das Gesetz soll nun erst Anfang 2027 in Kraft treten.
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Verzögerung bis ins Jahr 2027
Das Bundesfamilienministerium bestätigte, dass die notwendigen Abstimmungen noch laufen. Als Grund für die Verzögerung wird die aktuelle Wirtschaftslage genannt. Eigentlich hätte Deutschland die EU-Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Jetzt peilt die Regierung einen Wirksamkeitsbeginn Anfang 2027 an. Die vollen Berichtspflichten und Auskunftsrechte für Beschäftigte wären dann erst ab Juni 2028 aktiv.
Für den öffentlichen Sektor gilt die EU-Richtlinie ab dem 7. Juni 2026 direkt. Bei privaten Arbeitgebern müssen Gerichte bis zur Verabschiedung eines deutschen Gesetzes das bestehende Recht EU-konform auslegen. Juristen weisen darauf hin, dass die Richtlinie eine Beweislastumkehr bei Diskriminierungsfällen vorsieht. Zudem ermöglicht sie Rückforderungen von Gehaltsdifferenzen für bis zu zehn Jahre.
Politischer Streit um Blockade
Die Verzögerung sorgt für erhebliche Spannungen in der Koalition. Die SPD-Politikerinnen Carmen Wegge und Jasmina Hostert werfen der Union Blockadehaltung vor. Wegge bezeichnete das Ausbleiben eines Gesetzesentwurfs als Affront gegen Millionen von Frauen. Die Richtlinie sei ein Instrument für Gerechtigkeit, nicht für Bürokratie. Hostert forderte die sofortige Vorlage eines Gesetzesentwurfs, um den Gender-Pay-Gap wirksam zu verkleinern.
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Während Deutschland und Österreich – wo Arbeitsminister Schumann einen eigenen Entwurf plant – bei der Umsetzung hinken, haben andere EU-Staaten wie Italien und die Slowakei die notwendigen Gesetze bereits verabschiedet.
Neue Regeln für Unternehmen und Bewerbungen
Die Richtlinie bringt strenge Auflagen für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Unternehmen dürfen Bewerber künftig nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Stattdessen müssen sie in Stellenanzeigen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne oder ein Einstiegsgehalt nennen.
Die Berichtspflichten sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt:
- Unternehmen ab 100 Beschäftigten: Müssen über ihre geschlechtsspezifische Lohnlücke berichten
- Unternehmen ab 250 Beschäftigten: Sind zu jährlichen Berichten verpflichtet
- Korrekturmaßnahmen: Liegt die Lohnlücke über fünf Prozent und ist nicht objektiv begründbar, müssen Arbeitgeber gegensteuern
Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen werden unwirksam. Beschäftigte erhalten das Recht, Auskunft über das Durchschnittsgehalt von Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu verlangen.
Aktuelle Lohnlücke in Deutschland
Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund anhaltender Gehaltsunterschiede. 2025 lag der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland bei 16 Prozent. Frauen verdienten im Schnitt 22,81 Euro pro Stunde, Männer 27,05 Euro. Der bereinigte Wert, der Unterschiede in Positionen und Qualifikationen berücksichtigt, betrug rund sechs Prozent.
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede. In Bayern erreichte die unbereinigte Lücke 19 Prozent – Frauen verdienten dort 5,28 Euro weniger pro Stunde als Männer. Österreich meldete einen Wert von 17,6 Prozent, den dritthöchsten in der EU. Der EU-Durchschnitt liegt bei elf Prozent. Branchendaten zufolge arbeiten mehr als die Hälfte aller Frauen in Deutschland in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten – das wird die Reichweite der neuen Berichtspflichten maßgeblich beeinflussen.
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