EU-Richtlinie, Deutschland

EU-Richtlinie: Deutschland verfehlt 7. Juni-Frist für Lohntransparenz

30.05.2026 - 01:48:19 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verfehlt die EU-Frist zur Entgelttransparenz. Wesentliche Pflichten für Unternehmen treten nun erst Mitte 2028 in Kraft.

EU-Richtlinie: Deutschland verfehlt 7. Juni-Frist für Lohntransparenz - Foto: über boerse-global.de
EU-Richtlinie: Deutschland verfehlt 7. Juni-Frist für Lohntransparenz - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz nicht fristgerecht umsetzen. Das bestätigte das Familienministerium am Donnerstag. Unternehmen müssen sich auf deutlich spätere Pflichten einstellen.

Das Bundesfamilienministerium teilte am 29. Mai mit, dass Deutschland die Vorgabe der Europäischen Union bis zum Stichtag 7. Juni 2026 nicht in nationales Recht überführen wird. Zwar hatte das Kabinett am 27. Mai erstmals einen Gesetzesentwurf beraten – doch die zentralen Regelungen liegen nun weit hinter dem Zeitplan.

Anzeige

Die neuen Transparenzregeln verschärfen die Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitsbedingungen erheblich. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Ratgeber, um Ihre Verträge rechtssicher an das aktuelle Nachweisgesetz anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. 19 rechtssichere Muster-Formulierungen jetzt kostenlos herunterladen

Verzögerung bis 2028

Nach dem neuen Fahrplan von Familienministerin Karin Prien soll das nationale Gesetz zwar Anfang 2027 in Kraft treten. Die wesentlichen Pflichten für Unternehmen – umfassende Berichtspflichten und ein individuelles Auskunftsrecht zu Gehaltsstrukturen – werden jedoch auf Juni 2028 verschoben.

Das Ministerium begründet den Aufschub mit nötiger interner Abstimmung und dem Ziel, die Vorgaben bürokratiearm umzusetzen. Man wolle Unternehmen Planungssicherheit geben und übermäßige Verwaltungskosten vermeiden.

Was die EU-Richtlinie vorsieht

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) gilt seit Juni 2023 und soll das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen schließen. Deutschland muss unter anderem folgende Regeln übernehmen:

  • Stellenanzeigen: Arbeitgeber müssen künftig Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen nennen – entweder in der Anzeige oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch.
  • Frageverbot: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden.
  • Berichtspflicht: Firmen mit über 100 Beschäftigten müssen geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen.
  • Auskunftsrecht: Mitarbeiter können Daten zu Durchschnittsverdiensten nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen.

Aktuell beträgt der Gender-Pay-Gap in Deutschland 16 Prozent. Frauen verdienen im Schnitt 4,24 Euro weniger pro Stunde als Männer. Ex-Familienministerin Lisa Paus kritisierte die Verzögerung scharf: Das Gesetz sei überfällig und notwendig, um strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen.

Anzeige

Neben der Entgelttransparenz rückt auch die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit immer stärker in den Fokus der Gesetzgebung. Dieser Gratis-Leitfaden unterstützt Personalverantwortliche dabei, alle Vorgaben zu Pausen und Arbeitszeiten rechtssicher umzusetzen. Kostenloses E-Book zur Arbeitszeiterfassung sichern

Rechtliche Risiken und Reaktionen

Die EU-Kommission stellte am 22. Mai klar: Sie werde die Richtlinie weder verschieben noch abschwächen. Die Regeln seien essenziell für das Recht auf gleichen Lohn.

Juristen warnen vor unmittelbaren Konsequenzen nach dem 7. Juni. Zwar entfaltet die Richtlinie zwischen Privatpersonen keine direkte Wirkung – wohl aber im öffentlichen Dienst. Ab dem Stichtag könnten Beschäftigte des öffentlichen Sektors sich direkt auf die EU-Vorgaben berufen. Zudem droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.

Gewerkschaften wie der DGB zeigen sich verärgert. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 sei weitgehend wirkungslos geblieben. Kritiker befürchten, dass Beschäftigte noch Jahre auf durchsetzbare Rechte warten müssen. Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Gesetzes, voraussichtlich Anfang 2027, gilt weiterhin das alte Recht von 2017.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69445784 |