EU-Reform, A1-Bescheinigung

EU-Reform: A1-Bescheinigung für Kurzeinsätze fällt weg

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 15:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Regeln vereinfachen Kurzeinsätze im Ausland und verschärfen die Regeln für Briefkastenfirmen. Die Reform tritt schrittweise bis 2028 in Kraft.

EU-Parlament reformiert Sozialversicherung für Auslandseinsätze
Geschäftsleute aus verschiedenen EU-Ländern schütteln Hände in einem modernen Parlamentsgebäude, symbolisch für grenzüberschreitende Sozialleistungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 7. Juli 2026 stimmten 511 Abgeordnete für die Neufassung der Vorschriften. Ziel ist es, grenzüberschreitende Arbeitseinsätze und den Bezug von Sozialleistungen innerhalb der Union transparenter zu gestalten.

Weniger Bürokratie bei Kurzeinsätzen

Ein Kernpunkt der Reform: Die bisher obligatorische A1-Bescheinigung für kurze Auslandseinsätze fällt weg. Unternehmen und mobile Arbeitnehmer müssen Dienstreisen und kurze Entsendungen künftig nicht mehr vorab melden – solange der Einsatz drei Tage innerhalb von 30 Tagen nicht überschreitet. Das soll den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Der Bausektor bleibt von der Erleichterung ausgenommen. Hier gilt die Meldepflicht unabhängig von der Einsatzdauer weiter. Bei längeren Entsendungen oder Workation-Modellen ist weiterhin die Zustimmung des Arbeitgebers und eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung nötig. Für reguläre Entsendungen gilt künftig eine maximale Dauer von 24 Monaten, wobei eine Vorversicherungszeit von drei Monaten im Entsendestaat nachgewiesen werden muss.

Klarere Regeln für Arbeitslosengeld und Familienleistungen

Auch beim Bezug von Sozialleistungen in grenzüberschreitenden Fällen gibt es Neuerungen. Arbeitslose können ihren Leistungsanspruch künftig für sechs Monate aus dem Land mitnehmen, in dem sie zuvor beschäftigt waren. Bisher galten hier oft kürzere Fristen oder komplexere Verfahren.

Anzeige

Während die EU-Reform die Bürokratie bei Auslandseinsätzen lockert, verschärfen nationale Urteile die Dokumentationspflichten im Betrieb. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung rechtssicher und ohne teure Software in Ihren Arbeitsalltag integrieren. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Für Grenzgänger gilt: Ein Anspruch auf Leistungen im Beschäftigungsstaat setzt eine Mindestbeschäftigungsdauer von 22 Wochen voraus. Bei Familienleistungen orientiert sich die Auszahlung künftig primär am Beschäftigungsort der Eltern. Wie Parlamentsvertreter am 9. Juli 2026 mitteilten, sollen Kinderzulagen von dem Staat gezahlt werden, in dem die Eltern arbeiten – unabhängig vom Wohnsitz des Kindes.

Schärfere Regeln gegen Briefkastenfirmen

Besonders betroffen ist der Transportsektor. Um Briefkastenfirmen den Garaus zu machen, führt die EU neue Kriterien zur Bestimmung des tatsächlichen Firmensitzes ein. Künftig zählen Faktoren wie der Ort der Umsatzentstehung, die Ansässigkeit der Verwaltung, der Zustand des Fuhrparks und die Zahl der tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter.

Branchenvertreter äußerten bereits Bedenken. Sie befürchten Mehraufwand durch das neue Vorabmeldesystem für Entsendungen, das auch für Speditionen verpflichtend wird – sofern die Tätigkeit über die befreiten Kurzzeit-Einsätze hinausgeht.

Übergangsfrist bis 2028

Anzeige

Neue EU-Vorgaben und aktuelle Gerichtsurteile verunsichern viele Arbeitgeber bei der korrekten Erfassung von Anwesenheiten und Überstunden. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, welche vier Fakten bei der Arbeitszeitaufzeichnung jetzt wirklich entscheidend sind, um Bußgelder zu vermeiden. Gratis-Leitfaden zur rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung sichern

Die Notwendigkeit klarer Regelungen zeigte zuletzt auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2026. Das Gericht befasste sich mit der Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit. Demnach kommt EU-Recht nach dem Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 nur noch in bestimmten Fallgruppen zur Anwendung.

Die neue Reform sieht eine Übergangsfrist von 24 Monaten vor. Mit einem vollständigen Inkrafttreten rechnen Experten im September 2028.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69737987 |