EU-Pestizidregeln, Glyphosat

EU-Pestizide: Staaten lehnen unbefristete Zulassung für Glyphosat ab

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU-Staaten lehnen eine unbefristete Zulassung vieler Pflanzenschutzmittel ab. Für weniger riskante Wirkstoffe sollen die Fristen dennoch deutlich verlängert und auslaufende Produkte länger verkauft und aufgebraucht werden dürfen.

Wann muss die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geprüft werden? (Symbolbild) - Bild: Peter Förster/dpa
Wann muss die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geprüft werden? (Symbolbild) - Bild: Peter Förster/dpa

Die EU-Staaten lehnen Pläne der EU-Kommission für eine unbefristete Zulassung vieler Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat ab und wollen zugleich die Genehmigungsfristen für zahlreiche Wirkstoffe verlängern.

Glyphosat bleibt zeitlich befristet

Nach der gemeinsamen Position der 27 Mitgliedstaaten sollen regelmäßige Neuzulassungen nur für Wirkstoffe und Mittel mit geringem Risiko entfallen. Glyphosat und vergleichbare Produkte wären davon nicht erfasst.

Bislang werden Wirkstoffe in der EU nur für einen begrenzten Zeitraum genehmigt. Läuft die Zulassung aus, muss sie verlängert werden; ohne erfolgreiche Erneuerung endet die Genehmigung.

Bis zu 25 Jahre möglich

Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, künftig alle Substanzen außer den gefährlichsten grundsätzlich unbefristet zuzulassen. Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollten nach ihrem Modell nur noch bei wissenschaftlichen Gründen erfolgen.

Die Mitgliedstaaten gehen weniger weit. Erstzulassungen normaler Wirkstoffe sollen künftig bis zu 15 Jahre gelten können, fünf Jahre länger als bisher. Bei anschließenden Genehmigungen sollen Laufzeiten von bis zu 25 Jahren möglich werden.

Kontrollen und Entlastung der Behörden

Als Ausgleich soll die zuständige Behörde regelmäßig prüfen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Neubewertung rechtfertigen. Die Neuregelung soll Verfahren vereinfachen, Behörden entlasten und die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Irlands Landwirtschaftsminister Martin Heydon verwies auf weniger Belastungen und mehr Planungssicherheit für Landwirte. Zugleich sollten hohe Gesundheits- und Umweltstandards gewahrt bleiben. Irland hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat der EU.

Parlament muss noch zustimmen

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihre Position festlegen. Anschließend wollen die Mitgliedstaaten mit dem Parlament verhandeln und noch in diesem Jahr eine vorläufige Einigung erreichen.

Längere Aufbrauchfrist geplant

Die Staaten unterstützen außerdem den Vorschlag, dass Pestizidprodukte nach dem Ende ihrer Zulassung künftig drei Jahre lang verkauft und aufgebraucht werden dürfen. Bislang beträgt diese Frist eineinhalb Jahre.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina kritisierte den Plan mit Blick auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken. Eine längere Aufbrauchfrist verlängere vermeidbare Belastungen durch Stoffe, deren Risiken bereits als nicht akzeptabel eingestuft worden seien. Auch gegen unbefristete Wirkstoffgenehmigungen äußerten die Wissenschaftler Bedenken.

Zwischen Gesundheitsschutz und Planungssicherheit

Die geplante Neuregelung berührt einen grundlegenden Zielkonflikt der europäischen Landwirtschaftspolitik. Pflanzenschutzmittel sollen Erträge sichern und den Arbeitsaufwand begrenzen; zugleich können Rückstände, Fehlanwendungen und Einträge in Böden und Gewässer Umwelt und Gesundheit belasten. Die zeitliche Befristung zwingt Hersteller und Behörden bislang dazu, Wirkstoffe regelmäßig erneut zu bewerten.

Mehr Zeit bedeutet mehr Verantwortung

Die Position der Mitgliedstaaten würde die Prüfintervalle für viele Wirkstoffe verlängern, ohne die regelmäßige Kontrolle vollständig abzuschaffen. Für Behörden könnte das Verfahren dadurch planbarer werden. Voraussetzung wäre allerdings, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse tatsächlich zeitnah erfasst und Neubewertungen konsequent ausgelöst werden.

Folgen für Landwirtschaft und Verbraucher

Für landwirtschaftliche Betriebe könnten längere Zulassungszeiträume die Planungssicherheit erhöhen und kurzfristige Umstellungen vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Umweltverbände dürften besonders darauf achten, ob die verlängerte Aufbrauchfrist für auslaufende Produkte wirksam begrenzt wird. Die weitere Entscheidung hängt nun vom Europäischen Parlament und den anschließenden Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten ab.

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