EU-Pauschalreiserichtlinie, Informationspflichten

EU-Pauschalreiserichtlinie: Neue Informationspflichten ab 2029

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der VIR lobt klarere Abgrenzungen und Informationspflichten der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie, bemängelt jedoch ungelöste Erstattungsrisiken.

VIR begrüßt EU-Reform bei Pauschalreisen, kritisiert aber Liquiditätsrisiken
Modernes Büro einer Reiseagentur mit einer unscharfen Europaflagge im Hintergrund als Symbol für die EU-Richtlinienreform. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) begrüßt die neuen EU-Regeln für Pauschalreisen. Das Europäische Parlament hatte im Frühjahr eine Änderungsrichtlinie zur Verordnung (EU) 2015/2302 verabschiedet.

Schärfere Abgrenzung als Fortschritt

Besonders die klarere Trennung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen wertet der Branchenverband als Gewinn. Die Neuregelung soll Marktteilnehmern und Verbrauchern mehr Orientierung bieten. Neu sind außerdem erweiterte Informationspflichten nach Artikel 5a sowie angepasste Kündigungsregeln.

Kritik an Erstattungsrisiken

Trotz der Zustimmung bleiben zentrale Probleme ungelöst. Der VIR kritisiert vor allem die fortbestehenden Liquiditätsrisiken bei Erstattungen. Die Branche sieht sich weiterhin mit Belastungen konfrontiert, die die Reform nicht abfedert.

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Die EU-Vorgaben müssen nun in nationales Recht überführt werden. Branchenexperten rechnen mit einer Umsetzung in Deutschland ab 2029.

Branche im politischen Austausch

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Die Revision war zuvor Gegenstand intensiver politischer Gespräche. Eine Delegation des Deutschen Reiseverbandes (DRV) mit Präsident Norbert Fiebig, Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann und Politik-Chef Volker Adams diskutierte die Pläne im Bundeswirtschaftsministerium mit Tourismuskoordinator Dr. Christoph Ploß.

Neben der Richtlinie treiben die Branche weitere Themen um: Beitragssenkungen beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) und strengere Kontrollen nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF). Das Luftfahrtbundesamt überwacht künftig die Einhaltung der EU-Quoten. Bei Verstößen drohen Strafzahlungen von über 1.300 Euro pro Tonne fehlendem Kraftstoff.

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