EU-Omnibus-Richtlinie: Nachhaltigkeitsberichtspflicht ab 1.000 Mitarbeiter
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 22:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit der Einführung spezialisierter Analysefunktionen reagiert der Softwaremarkt auf die im Frühjahr in Kraft getretene EU-Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470). Das japanische Unternehmen Asuene integrierte am heutigen Montag eine Funktion zur doppelten Materialitätsbewertung in seine Plattform, um betroffene Betriebe bei der Umsetzung der geänderten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.
Die Richtlinie, die Ende Februar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, markiert eine weitreichende Anpassung der bestehenden Regularien zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Anhebung der Schwellenwerte und Inkrafttreten
Die finale Omnibus-I-Richtlinie wurde am 24. Februar 2026 durch die EU-Institutionen veröffentlicht und trat nach der Publikation im Amtsblatt am 18. März 2026 offiziell in Kraft. Das Regelwerk dient primär der Entlastung der Wirtschaft durch eine deutliche Anhebung der Anwendbarkeitshürden.
Seit dem Inkrafttreten im Frühjahr gilt die CSRD-Berichtspflicht nur noch für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 450 Mio. € erzielen.
Die Grundlage für diese Entlastungen bildete ein im Februar 2025 von der EU-Kommission präsentiertes Paket. In den darauffolgenden Monaten einigten sich Vertreter von Konservativen, Sozialdemokraten und Zentristen in der Juri-Kommission des EU-Parlaments auf einen Kompromisstext, der im Oktober 2025 die notwendige Zustimmung erhielt.
Wer sich mit neuen EU-Regularien befasst, muss neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch die Vorgaben für künstliche Intelligenz im Blick behalten. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet einen kompakten Überblick über alle Anforderungen, Pflichten und Fristen der EU-KI-Verordnung. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Vereinfachung der Berichtsstandards durch EFRAG
Parallel zur gesetzlichen Neuregulierung wurden die technischen Berichtsanforderungen (ESRS) überarbeitet. Die Beratergruppe EFRAG übergab bereits im Dezember 2025 eine technische Stellungnahme an die EU-Kommission. Ziel dieser Überarbeitung war es, die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte in den Berichten um 60 % zu reduzieren, um den administrativen Aufwand für die berichtspflichtigen Einheiten zu senken.
Für Unternehmen, die die neuen Größenkriterien für eine verpflichtende Berichterstattung nicht erfüllen, startete EFRAG im März 2026 ein Verfahren zur Interessenbekundung für einen freiwilligen Standard. Dieser sogenannte VS-Standard richtet sich an Betriebe mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, die ihre Nachhaltigkeitsdaten auf freiwilliger Basis oder aufgrund von Anfragen aus der Lieferkette aufbereiten möchten.
Schutz für Zulieferer und internationale Auswirkungen
Eine wesentliche Neuerung der Omnibus-Richtlinie betrifft den sogenannten Value-Chain-Cap. Dieser besagt, dass berichtspflichtige Großunternehmen von ihren Zulieferern, sofern diese weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, keine Daten einfordern dürfen, die über den vereinfachten VSME-Standard hinausgehen. Diese Regelung soll verhindern, dass der bürokratische Aufwand der CSRD ungefiltert an kleine und mittlere Unternehmen weitergegeben wird.
Die zunehmende Digitalisierung und neue Gesetze bringen für Unternehmen nicht nur Chancen, sondern auch neue Compliance-Risiken mit sich. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche rechtlichen Pflichten und Bedrohungen im Bereich der Cyber-Sicherheit jetzt für Unternehmer relevant sind. Aktuellen Cyber Security Report kostenlos herunterladen
International sorgt die Ausweitung der Regularien weiterhin für Handlungsbedarf. Große US-Unternehmen mit einer Notierung an europäischen Börsen sind bereits seit dem vergangenen Jahr zur Vorlage von Berichten verpflichtet, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Innerhalb der EU kündigten nationale Regierungen ebenfalls Anpassungen an. Der dänische Wirtschaftsminister Morten Bødskov gab bekannt, die Anzahl der lokal betroffenen Unternehmen deutlich reduzieren zu wollen. In Dänemark warten laut Regierungsangaben rund 2.000 Unternehmen auf die konkrete Ausgestaltung der neuen Anforderungen.
