EU-Nachhaltigkeitsregeln: EUDR um ein Jahr verschoben, 6,3 Mrd. Entlastung
17.06.2026 - 18:20:26 | boerse-global.de
Die umstrittene Entwaldungsverordnung (EUDR) kommt erst ein Jahr später – und ein neues Paket soll Unternehmen um Milliarden entlasten.
Ein Jahr Aufschub für die EUDR
Die EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben. Betroffen sind Unternehmen, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalmen, Soja oder Rinder in den EU-Markt einführen oder von dort exportieren. Die Verordnung soll sicherstellen, dass diese Waren nicht auf Flächen produziert wurden, die nach einem festgelegten Stichtag entwaldet oder geschädigt wurden.
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Im Zuge des Aufschubs wurde auch der Pflichtenkatalog für betroffene Marktteilnehmer angepasst. Darauf wiesen die Rechtsexperten Thomas Weimann und Simon Schmauder von der Kanzlei BRP RENaud in einem Fachvortrag am Mittwoch hin. Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichtenmodelle und Dokumentationsprozesse nun an die revidierten Vorgaben angleichen.
Milliardenentlastung durch den Sustainability Omnibus
Parallel zur EUDR treibt die EU-Kommission den sogenannten „Sustainability Omnibus“ voran. Das Ziel: die administrative Belastung für die Wirtschaft senken. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen dadurch jährlich rund 6,3 Milliarden Euro sparen.
Ein wesentlicher Bestandteil: Viele kleine und mittlere Unternehmen werden von den Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befreit. Zudem verschiebt sich der Anwendungsbeginn der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für große Unternehmen von 2027 auf 2028.
Trotz dieser Erleichterungen bleibt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein Kernbestandteil der Regulierung. Allerdings soll die Anzahl der Kennzahlen in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reduziert werden – das senkt die Komplexität der Berichterstattung.
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Globaler Druck auf Lieferketten
Die Bedeutung robuster ESG-Compliance zeigt sich auch in internationalen Lieferketten. Robin Hodess, CEO der Global Reporting Initiative (GRI), betonte, dass Unternehmen mit starken Nachhaltigkeitspraktiken deutliche Wettbewerbsvorteile beim Zugang zum EU-Binnenmarkt hätten. Besonders B2B-Einkäufer in Europa neigten zunehmend dazu, Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zu beenden, die keine ausreichenden Nachhaltigkeitsnachweise liefern können.
Als globaler Maßstab für die Berichterstattung etabliert sich derzeit eine Kombination aus den Standards der GRI und des International Sustainability Standards Board (ISSB). Für exportorientierte Unternehmen aus Drittstaaten, etwa aus Südostasien, wird die Angleichung an diese Standards zur Voraussetzung, um langfristig in europäischen Wertschöpfungsketten zu bestehen.
