EU-Lohntransparenz: Deutschland verpasst Frist am 7. Juni – Klagewelle droht
06.06.2026 - 13:02:29 | boerse-global.de
Das BAG sichert Arbeitnehmern die Entgeltfortzahlung. Gleichzeitig droht Deutschland eine Klagewelle wegen verspäteter EU-Lohntransparenz.
Bereitschaftsdienst: Geld auch bei Krankheit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 4. Juni 2026 klargestellt: Wer während eines fest eingeplanten Bereitschaftsdienstes erkrankt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Az. 6 AZR 210/22).
Die Richter betonten: Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien – etwa der Caritas – sind keine Tarifverträge. Sie dürfen gesetzliche Mindeststandards nicht zu Lasten der Beschäftigten unterlaufen. Ein Verstoß gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht? Liegt nicht vor, so das Gericht.
Ab wann sind Nacht- und Feiertagszuschläge wirklich steuerfrei? Viele Arbeitgeber kennen die Antwort nicht. Ein kostenloser Download enthüllt die gesetzlichen Spielräume, die kaum jemand kennt. Gesetzliche Spielräume bei Zuschlägen jetzt entdecken
Offen blieb nur: Muss der Anspruch in Geld oder als Stundengutschrift ausgezahlt werden?
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungskriterium
Am 6. Juni 2026 bestätigte das BAG: Unter bestimmten Umständen darf die Kirchenzugehörigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung sein. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass eine Luftsicherheitsassistentin grundsätzlich Kopftuch tragen darf.
Und noch eine Klarstellung: Für reine Auslieferungsstandorte muss kein eigener Betriebsrat gebildet werden.
Schwangere besser geschützt
Bereits im Frühjahr 2025 stärkte das BAG den Kündigungsschutz für Schwangere (Az. 2 AZR 156/24). Erfährt eine Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist von ihrer Schwangerschaft, muss das Gericht eine verspätete Klage zulassen.
Voraussetzung: Eine verlässliche ärztliche Bestätigung. Ein einfacher Schwangerschaftstest reicht nicht.
Formfehler machen Kündigungen unwirksam
Die aktuellen BAG-Entscheidungen zeigen: Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen direkt zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Auch pauschale Freistellungsklauseln nach einer Kündigung halten der Prüfung nicht stand.
EU-Lohntransparenz: Deutschland verpasst Frist
Ein erhöhtes Klagerisiko für Arbeitgeber zeichnet sich ab. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie läuft am 7. Juni 2026 ab – doch die Regierungskoalition hat sich nicht geeinigt.
Experten warnen: Gerichte könnten nationale Vorschriften bereits jetzt im Sinne der EU-Richtlinie auslegen. Die Folge: Ein einzelner besser bezahlter männlicher Kollege könnte einen Diskriminierungsverdacht begründen. Vergütungen müssten dann an objektiven Kriterien wie Kompetenz oder Verantwortung gemessen werden.
Gelöschte Mails: Kein Schadensersatz ohne Nachweis
Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 15 SLa 800/25) wies im Februar 2026 die Schadensersatzklage eines Insolvenzverwalters ab. Eine Arbeitnehmerin hatte rund 19.000 E-Mails gelöscht – doch der Arbeitgeber konnte keinen konkreten finanziellen Schaden nachweisen. Backups und Papierakten waren vorhanden.
Das Gericht unterstrich damit die hohen Hürden für Schadensersatzforderungen gegen Beschäftigte.
VW muss Jubiläumsprämien voll auszahlen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied: Die Volkswagen AG muss Jubiläumsprämien für Beschäftigte mit Dienstjubiläum am 1. Januar 2025 in voller ursprünglicher Höhe auszahlen. Ein später rückwirkend vereinbarter Tarifvertrag mit geringeren Pauschalen gilt für diesen Stichtag nicht.
Zwischenzeugnis: Keine Offenlegung der Motive
Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 5 SLa 495/25) stärkte im März 2026 die Rechte auf ein Zwischenzeugnis. Der bloße Wunsch nach beruflicher Neuorientierung ist ein triftiger Grund – der Beschäftigte muss seine genauen Motive gegenüber dem Arbeitgeber nicht offenlegen.
Der bloße Wunsch nach beruflicher Neuorientierung rechtfertigt ein Zwischenzeugnis, doch die rechtssichere Formulierung bleibt für Arbeitgeber oft eine Herausforderung. Dieser kostenlose PDF-Download erspart Personalabteilungen stundenlange Recherche und liefert fertige Musterformulierungen. Zum kostenlosen Arbeitszeugnis-Ratgeber
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
