EU-Lohntransparenz: Deutschland verfehlt 7.-Juni-Frist
27.05.2026 - 15:39:37 | boerse-global.deBis zum 7. Juni 2026 müssen alle Mitgliedstaaten die Regeln zur Offenlegung von Gehaltsstrukturen in nationales Recht gegossen haben. Während Italien und die Niederlande bereits liefern, drohen den Säumigen nun Klagen aus Brüssel.
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Das Ziel: Schluss mit der Lohnlücke
Die Richtlinie 2023/970 soll den Gender-Pay-Gap in Europa endlich schließen. Kern der Reform: Unternehmen müssen ihre Vergütungssysteme offenlegen, Arbeitnehmer erhalten ein starkes Auskunftsrecht. Ein zentraler Punkt ist das Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Stattdessen müssen Arbeitgeber bereits in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine konkrete Gehaltsspanne nennen.
Beschäftigte bekommen zudem das Recht, schriftlich über die durchschnittlichen Gehälter von Kollegen in vergleichbaren Positionen informiert zu werden – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Die Berichtspflichten steigen mit der Unternehmensgröße: Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen jährlich melden, Betriebe mit 100 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre.
Besonders brisant: die Beweislastumkehr. Kommt es zu einem Streit über Diskriminierung, muss künftig das Unternehmen nachweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt. Liegt die Lohnlücke bei über fünf Prozent und lässt sich nicht durch sachliche Gründe rechtfertigen, sind Arbeitgeber zu einer gemeinsamen Gehaltsanalyse und Korrekturmaßnahmen verpflichtet.
Österreich: Ultimatum von Arbeitsministerin Schumann
In Wien eskalierte der Streit um die Umsetzung Ende Mai. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) stellte den Sozialpartnern nach einem Treffen am 26. Mai ein Ultimatum. Kommt bis zur kommenden Woche kein gemeinsamer Vorschlag, werde sie einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen.
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) warnt vor übermäßiger Bürokratie. Die Grünen hingegen werfen der Regierung Versagen in der Frauenpolitik vor. „Österreich hat eine der höchsten Lohnlücken Europas", kritisierte Sprecherin Meri Disoski am 26. Mai. Die Fronten sind verhärtet.
Deutschland: Nur jede achte Stelle zeigt das Gehalt
In Berlin sieht es nicht besser aus. Ein nationales Umsetzungsgesetz fehlt weiterhin. Die Zahlen sprechen Bände: Eine Analyse der Jobplattform Indeed vom 27. Mai zeigt, dass nur 12,5 Prozent aller Stellenanzeigen in Deutschland Gehaltsspannen enthalten. In der IT-Branche sind es sogar nur fünf Prozent. Besonders alarmierend: Die Transparenzquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Prozent gesunken.
Juristen sind sich einig: Ohne nationales Gesetz bis zum 7. Juni wird die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Ein teures Nachspiel für den Bundeshaushalt droht.
Italien und Niederlande machen vor, wie es geht
Während Mitteleuropa zaudert, haben andere längst gehandelt. Italien verabschiedete die Richtlinie bereits am 30. April – als erste große EU-Volkswirtschaft. Dort müssen Arbeitgeber schon jetzt Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen machen. Beschäftigte erhalten innerhalb von zwei Monaten eine schriftliche Auskunft über die Durchschnittsgehälter.
Die Niederlande zogen am 21. Mai nach. Arbeitsminister Vijlbrief legte einen Gesetzesentwurf vor, der eine gestaffelte Einführung vorsieht:
- Großunternehmen (über 150 Mitarbeiter) müssen bis Juni 2028 über das Jahr 2027 berichten
- Mittelständische Betriebe (100 bis 150 Mitarbeiter) folgen bis 2031
- Betriebsräte erhalten erweiterte Rechte bei der Bewertung von Vergütungssystemen
Die niederländischen Berichte sollen zentral auf einer Regierungswebsite veröffentlicht werden – maximale Transparenz für die Öffentlichkeit.
Was die neuen Regeln für Unternehmen bedeuten
Die Pflicht zur Offenlegung von Gehaltsspannen vor dem Vorstellungsgespräch wird die Rekrutierung grundlegend verändern. Studien zeigen: Rund 61 Prozent der Bewerber bewerben sich eher, wenn ein Gehaltsrahmen klar kommuniziert wird. Für Personalabteilungen heißt das: bestehende Vergütungsstrukturen müssen auf den Prüfstand.
Auch „Verschwiegenheitsklauseln" in Arbeitsverträgen haben bald ausgedient. Das Verbot, mit Kollegen über das eigene Gehalt zu sprechen, wird EU-weit weitgehend aufgehoben. Unternehmen müssen künftig objektive Bewertungssysteme etablieren – basierend auf Ausbildung, Berufserfahrung und Verantwortung.
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Ausblick: Ein neues Zeitalter der Lohntransparenz
Der 7. Juni 2026 markiert den Beginn einer neuen Ära auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Für die säumigen Mitgliedstaaten geht es nun um Schadensbegrenzung. In Österreich entscheiden die kommenden Tage, ob die Umsetzung im Konsens oder per Regierungsdiktat erfolgt.
Langfristig zielt die Richtlinie auf den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Die dafür nötige Infrastruktur – standardisierte Jobbewertungen und öffentliche Berichte – wird die Lohnentwicklung und Unternehmensführung für den Rest des Jahrzehnts prägen. Besonders herausfordernd: Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern müssen unterschiedliche nationale Fristen jonglieren, wie das niederländische Stufenmodell zeigt.
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