EU-Lieferkettenrichtlinie, Rechtsausschuss

EU-Lieferkettenrichtlinie: Rechtsausschuss schwächt zentrale Schutzregeln

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gewerkschaftsbund bemängelt eingeschränkte Unternehmenspflichten und Sanktionen und verlangt Nachbesserungen im EU-Parlamentsplenum.

DGB kritisiert EU-Kompromiss zur Lieferkettenrichtlinie scharf
Ein leerer, modern gestalteter Plenarsaal des Europäischen Parlaments mit unbesetzten Sitzreihen in gedimmtem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am 26. September 2026 die Ergebnisse der Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zum sogenannten „Omnibus 1“-Paket scharf kritisiert. Die Gewerkschaft sieht in den beschlossenen Änderungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) einen massiven Rückschritt für die grenzüberschreitende Unternehmensverantwortung.

Wie aus Berichten vom 27. September 2026 hervorgeht, wird die aktuelle Entwicklung als eine erhebliche Entwertung des ursprünglichen Gesetzesvorhabens eingestuft.

Politischer Druck führt zu Kompromiss im Rechtsausschuss

Nach Angaben des DGB kam die Entscheidung im Rechtsausschuss unter erheblichem politischen Druck zustande. Die Europäische Volkspartei (EVP) habe den nun vorliegenden Kompromiss gemeinsam mit den Fraktionen S&D und Renew durchgesetzt. Dabei habe die EVP damit gedroht, anderenfalls mit Stimmen aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum zu stimmen, um ihre Positionen zu sichern.

Diese Dynamik innerhalb des Ausschusses führte laut Gewerkschaftsangaben dazu, dass weitreichende Zugeständnisse gemacht wurden, die den Kern der Richtlinie schwächen. Der DGB bemängelt in diesem Zusammenhang, dass politische Taktik über die inhaltliche Wirksamkeit der Regelungen gestellt worden sei.

Anzeige

Wer sich mit den komplexen Anforderungen an globale Lieferketten und Handelsvorgaben befasst, muss auch die korrekte Dokumentation im Blick behalten. Diese kostenlose Mustervorlage inklusive Ausfüllhilfe unterstützt Sie dabei, Lieferantenerklärungen ohne Detailfehler auszustellen und zu prüfen. Kostenlose Vorlage und Checkliste jetzt herunterladen

Massive Einschränkungen im Anwendungsbereich

Die Folge der Abstimmung vom 26. September 2026 ist nach Einschätzung des Gewerkschaftsbundes eine massive Verwässerung des Anwendungsbereichs der Richtlinie. Durch die Neugestaltung des Pakets würden künftig nur noch wenige Unternehmen unter die Verpflichtungen der CSDDD fallen. Dies widerspreche dem ursprünglichen Ziel, eine breite Basis für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten zu schaffen.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Einbindung externer Akteure. Der DGB berichtet, dass die Beteiligung von Stakeholdern, insbesondere von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen, durch die neuen Beschlüsse stark eingeschränkt werde. Damit fehle ein wichtiges Kontrollorgan, um die Einhaltung der Standards in der Praxis effektiv zu überwachen und die Interessen der Betroffenen vor Ort zu vertreten.

Unstimmigkeiten bei Sanktionen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Auch bei den Durchsetzungsmechanismen sieht der DGB erhebliche Defizite. Der Sanktionsmechanismus sei im Rahmen der Ausschussberatungen geschwächt worden. Die Forderung der Gewerkschaften nach einem europaweit einheitlichen und harmonisierten Sanktionssystem fand demnach kein Gehör.

Anzeige

Fehler bei der Dokumentation von Handelsbeziehungen können trotz politischer Aufweichungen weitreichende Konsequenzen für exportierende Betriebe haben. Ein spezieller Leitfaden zeigt auf, wie erfahrene Außenhandels-Profis ihre Lieferantenerklärungen rechtssicher organisieren. Gratis-Download mit bewährten Vorlagen sichern

Stattdessen drohen nun unterschiedliche Bußgeldregime in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies könnte zu einer Fragmentierung des Rechtsraums führen, bei der Unternehmen je nach Niederlassungsort mit unterschiedlichen Konsequenzen bei Verstößen rechnen müssen. Ein solches System verhindere faire Wettbewerbsbedingungen und mindere die abschreckende Wirkung der Richtlinie.

Forderung nach Kurskorrektur im Plenum

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi zog eine kritische Bilanz der Ausschussentscheidung. Sie bezeichnete das Ergebnis als einen bloßen Schatten des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Die Richtlinie habe in der aktuellen Fassung ihre Schlagkraft verloren und werde den Anforderungen an eine moderne Unternehmensverantwortung nicht mehr gerecht.

Angesichts dieser Entwicklung fordert der Gewerkschaftsbund eine grundlegende Kurskorrektur. Da die Abstimmung im Rechtsausschuss erfolgt ist, richtet sich der Blick nun auf das Plenum des Europäischen Parlaments. Dort müsse nach Ansicht des DGB nachgebessert werden, um die ursprünglichen Ziele der Lieferkettenrichtlinie doch noch zu retten und einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards sicherzustellen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70187540 |