Flugbegleiterin im Flugzeug

EU-Kommission plant eine Lockerung des Verbraucherschutzes im Luftverkehr

11.03.2020 - 18:48:38

EU-Kommission beabsichtigt Lockerung der Ansprüche von Passagieren auf Entschädigungen für Verspätungen im Flugverkehr.

Die Neuregelung der Regressansprüche für Flugpassagiere im Fall einer Verspätung, könnte zu einer Reduktion der Entschädigungszahlungen von über 60 Prozent führen und damit den Fluggesellschaften bis zu 60 Millionen Euro im Jahr sparen, wie eine Berechnung des Internetportals Flightright zeigt. Die aktuellen Regelungen sehen eine Rückzahlung von 200-600 Euro für den Fall vor, dass eine Maschine ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht. In der Neuformulierung des Entschädigungsrechts beabsichtigt die EU-Kommission, die Grenze für Ausgleichszahlungen auf fünf Stunden anzuheben. Am Donnerstag tagt ein Expertengremium im Verkehrsministerium zum Thema Entschädigungsrecht. Die Gesamtsumme der Regresszahlungen belief sich im vergangenen Jahr auf über 100 Millionen Euro. Bei einer Zeitregelung von vier Stunden, würde sich diese Summe um die Hälfte reduzieren. Im Jahr 2019 waren nur 1.300 Flüge von einer Verspätung mit mehr als vier Stunden betroffen. Bei Übernahme der Vorschläge der EU-Kommission, wären nur noch bei 900 Flügen Entschädigungszahlungen fällig. Die Gesamtsumme beliefe sich demnach nur noch auf 36 Millionen Euro. Die Zahl der Beschwerden von Fluggästen gegen Fluglinienweisen im Jahr 2019 einen deutlichen Anstieg von 67 Prozent auf. Für die Verbraucherschutzorganisationen in der EU ist der Vorschlag der EU-Kommission daher ein Schritt in die falsche Richtung. Die Passagiere haben ein Recht auf eine Einhaltung und Durchführung der Flugpläne. Nur über eine realistische Androhung von Entschädigungszahlungen, können die Fluggesellschaften zu einer Einhaltung der Flugpläne gebracht werden, betont die Vertreterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Marion Jungbluth, gegenüber dem „Tagesspiegel“. Eine Fluggesellschaft reagiert als Unternehmen nur auf die Reduktion des Gewinns. Die Entschädigungszahlungen sind ein sinnvolles und funktionierendes Sanktionsinstrument im Mobilitätsbereich. Eine gegenteilige Auffassung vertritt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Es muss eine Abwägung zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der Airlines stattfinden. Die Drei-Stunden-Regelung belastet die Fluggesellschaften erheblich, betont der Geschäftsführer des BDL, Matthias von Randow ebenfalls im „Tagesspiegel“. Es ist nicht realistisch, zum Beispiel bei technischen Problemen am Flugzeug innerhalb von drei Stunden eine Analyse der Fehlerquelle vorzunehmen oder eine Ersatzmaschine bereitzustellen. Die aktuelle Regelung erreicht das Gegenteil von dem, was sie eigentlich beabsichtigt, wirft von Randow ein. Statt zu mehr Pünktlichkeit, führt die Regelung zu deutlich längeren Wartezeiten. Wenn eine Fluggesellschaft sieht, dass sie die Drei-Stunden-Grenze nicht einhalten kann, gibt es auch keine Veranlassung mehr für sie, eine neue Maschine bereit zu stellen. Die Entschädigungsregelung führt dementsprechend für die Fluggäste zu größeren Verspätungen statt zu einem besseren Verbraucherschutz, argumentiert der Geschäftsführer des BDL.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

@ ad-hoc-news.de