EU Kids Act: Neue Regeln für soziale Medien ab 15 Jahren
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 23:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Vorhaben für ein europäisches Gesetz zum Schutz von Minderjährigen im Internet plant die Europäische Kommission tiefgreifende Vorgaben für digitale Plattformen. Der sogenannte EU Kids Act, dessen Details Ursula von der Leyen und Kommissionsmitglied Henna Virkkunen vorbereiten, zielt darauf ab, junge Nutzer vor risikobehafteten Inhalten und suchtfördernden Mechanismen zu schützen.
Berichte über vorliegende Konzeptpapiere zeigen, dass die Brüsseler Behörde neben strikten Altersgrenzen auch technische Schutzmaßnahmen und empfindliche Sanktionen für Digitalunternehmen etablieren will.
Gestaffelte Zugangsregeln nach Altersstufen
Kern des Entwurfs ist ein mehrstufiges Zugangsmodell für soziale Netzwerke, Videoplattformen, Online-Spiele sowie interaktive Chatbots auf Basis künstlicher Intelligenz. Reine Bildungswerkzeuge sollen von diesen Einschränkungen ausgenommen bleiben. Für die regulierten Dienste ist ein Verbot eigenständiger Profile für Jugendliche unter 15 Jahren vorgesehen. Erst ab dem 15. Lebensjahr sollen Nutzer uneingeschränkte, eigene Profile erstellen dürfen.
Für jüngere Altersgruppen sehen die Pläne eine graduelle Staffelung vor. Kindern unter drei Jahren soll der Zugriff auf die betreffenden Anwendungen gänzlich verwehrt bleiben. Für die Altersgruppe von 3 bis 12 Jahren beziehungsweise unter 13 Jahren ist die Nutzung ausschließlich über vollständig elternkontrollierte Konten angedacht.
Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren wiederum sollen sogenannte Einführungskonten nutzen können. Diese Einstiegsprofile unterliegen der elterlichen Aufsicht, beinhalten Beschränkungen bei Kontakten zu fremden Nutzern und begrenzen die tägliche Nutzungsdauer, wie etwa auf maximal eine Stunde pro Tag.
Technische Kontrollen und veränderte Plattformarchitektur
Um diese Zugangsbarrieren durchzusetzen, reicht eine einfache Selbstauskunft nicht mehr aus. Die Kommission sieht eine verpflichtende Altersprüfung für alle Anwender vor, die auch Erwachsene einschließt. Die Identifikation soll unter anderem über die europäische digitale Brieftasche oder eine entsprechende EU-Anwendung erfolgen.
Wer sich mit der Regulierung neuer Technologien befasst, benötigt einen klaren Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen die notwendige Orientierung zu den aktuellen Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Gleichzeitig verlangt der Entwurf von den Anbietern ein grundlegend sicheres Produktdesign. Plattformen sollen verpflichtet werden, Designmuster zu unterbinden, die eine exzessive Verweildauer fördern. Dazu zählt das Verbot von endlosem Weiterscrollen ebenso wie das Unterdrücken künstlicher Benachrichtigungen, die Nutzer wiederholt zur Rückkehr auf die Plattform animieren.
Strengere Aufsicht und empfindliche Sanktionen
Die Durchsetzung der neuen Vorgaben soll sich an den Strukturen des Gesetzes über digitale Dienste und der europäischen KI-Verordnung orientieren. Um die Aufsicht zu finanzieren, sollen die betroffenen Großkonzerne eine entsprechende Aufsichtsgebühr entrichten.
Die Kommission plant zudem eine Beweislastumkehr in Verfahren sowie eine Entscheidungsfrist von 30 Tagen. Bei Verstößen gegen die Regelungen drohen Plattformbetreibern Bußgelder von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Sanktionen gegen Erziehungsberechtigte sind in den Plänen hingegen nicht vorgesehen.
Die neuen europäischen Regeln stellen viele Verantwortliche vor komplexe Aufgaben bei der Dokumentation und Risikobewertung. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche rechtlichen Pflichten nun konkret auf Organisationen zukommen und wie Sie diese rechtssicher erfüllen. Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung jetzt kostenlos herunterladen
Mit diesem Vorhaben greift die Kommission eine Dynamik auf, die sich auch international abzeichnet. Australien hatte Ende 2025 ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt. Auch innerhalb Europas erwägen Staaten wie Frankreich, Griechenland, Spanien, Österreich, Dänemark und Polen nationale Beschränkungen oder treiben entsprechende Gesetzesinitiativen voran.
Bevor der europäische Gesetzentwurf verbindlich wird, stehen Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament an, in deren Verlauf Änderungen am finalen Rechtstext möglich sind.
Mehr zum Thema bei Caschys Blog: „EU Kids Act: Eingeschränkter Social-Media-Zugang für Jugendliche unter 15 Jahren sei geplant“
