EU-Kids-Act: Kommission plant Kontenverbot für Kinder unter 13 Jahren
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 17:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 17. September 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf für den sogenannten EU Kids Act vorgestellt. Mit der Initiative will die Brüsseler Behörde den Schutz von Minderjährigen im Internet grundlegend verschärfen.
Das Vorhaben ergänzt bestehende Regelwerke wie den Digital Services Act (DSA) und den AI Act. Bevor die Vorgaben verbindlich werden, müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag verhandeln und ihm zustimmen; eine finale Annahme vor 2028 gilt als unwahrscheinlich.
Gestufte Altersgrenzen und technische Auflagen
Der Gesetzesentwurf sieht ein vollständiges Verbot eigener Social-Media-Konten für Kinder unter 13 Jahren vor. Für Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren sollen lediglich elternverwaltete Mini-Konten zulässig sein. Diese sind auf eine maximale Bildschirmzeit von einer Stunde täglich begrenzt und erfordern eine elterliche Kontaktfreigabe.
Eigenständige Profile dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren eingerichtet werden, wobei für 15- bis 17-Jährige spezielle Schutzmechanismen nach dem Prinzip „Safety by Design“ greifen sollen.
Künftig soll eine einfache Selbstauskunft zur Altersbestätigung nicht mehr genügen. Die EU-Kommission plant den Einsatz von EU-Altersverifikationen oder gleichwertigen Verfahren, bei denen weder Identitätsdokumente noch biometrische Daten gespeichert werden dürfen.
Zudem müssen Plattformen süchtig machende Funktionen und profilbasierte Empfehlungsfeeds einschränken und mindestens einen nicht profilierten Feed bereitstellen.
Für bestehende Konten verlangt der Entwurf eine Überprüfung binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten: Profile von Nutzern, die nachweislich unter 15 Jahre alt sind oder deren Alter nicht bestätigt werden kann, müssen die Anbieter schließen.
Geltungsbereich und Sanktionen für Tech-Konzerne
Die Regelungen erfassen neben sozialen Netzwerken auch Videoplattformen, App-Stores, Online-Spiele, Betriebssysteme, KI-Begleiter sowie Chatbots. Bestimmte Open-Source- und Forschungsdienste sind von den Pflichten ausgenommen. Messenger-Dienste wie WhatsApp werden im Entwurf nicht ausdrücklich genannt.
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Besonders große Online-Plattformen (VLOPs) mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der Europäischen Union müssen detaillierte Compliance- und Umsetzungspläne vorlegen sowie unabhängige Sicherheitsaudits veranlassen. Werden dabei Mängel festgestellt, sind Korrekturpläne innerhalb von 30 Tagen vorzulegen.
Bei Verstößen drohen den Großplattformen Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zur Finanzierung der Aufsicht ist eine Gebühr von maximal 0,03 Prozent des weltweiten Jahresnettoeinkommens der erfassten Anbieter vorgesehen.
Statistische Befunde und internationale Erfahrungen
Die EU-Kommission stützt ihre Initiative unter anderem auf Zahlen des Eurobarometers 2026. Diesen zufolge berichten 90 Prozent der Minderjährigen über Symptome wie Depressionen oder Konzentrationsprobleme. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren verbringen demnach durchschnittlich 4,5 Stunden an Werktagen und 6,1 Stunden an Wochenenden vor Bildschirmen.
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Bereits in einer Eurobarometer-Umfrage vom Juli 2026 äußerten 71 Prozent der befragten Europäer Sorge über psychische Folgen von Cybermobbing bei Minderjährigen und 70 Prozent über Ausbeutung sowie Grooming. 63 Prozent sprachen sich für strengere EU-Regeln beim Netzzugang für Kinder aus.
Bereits im November 2025 hatte das Europäische Parlament mit 483 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen ein Mindestalter von 16 Jahren gefordert.
In Deutschland ergab eine Befragung von 2.120 Erwachsenen durch YouGov und die Hochschule Macromedia im Juni 2026, dass 49,6 Prozent bei sozialen Netzwerken einen Nachweis über die ungeprüfte Registrierung hinaus befürworten. Dabei präferierten 15,3 Prozent einen Altersnachweis ohne Klarnamen, 16,2 Prozent ein Pseudonym mit verifizierter Identität, 14,0 Prozent eine Klarnamenpflicht und 4,1 Prozent ein geräte- oder zahlungsbasiertes Verfahren.
Internationale Referenzwerte liefert Australien: Nach der dortigen Einführung einer Altersbeschränkung im Dezember 2025 sank der Anteil der unter 16-Jährigen mit eigenem Social-Media-Konto binnen drei Monaten von 52,4 Prozent auf 42,1 Prozent.
Laut der australischen eSafety-Behörde wurden zunächst rund 4,7 Millionen Konten von unter 16-Jährigen entfernt, während eine weitere Angabe den Rückgang der gesamten Social-Media-Nutzung von 86 Prozent auf 81 Prozent beziffert.
Kritik von Bürgerrechtlern und Parlamentariern
Der Verordnungsentwurf stößt auch auf Widerstand. Die österreichische FPÖ-Europaabgeordnete Elisabeth Dieringer warnte, dass die geplante Altersprüfung de facto eine Identifizierung aller Internetnutzer erfordern und die Online-Anonymität untergraben könnte. Sie plädiert stattdessen für einen dezentralen, von Eltern aktivierbaren Kindermodus direkt auf den Endgeräten.
Kritik äußerten zudem Organisationen wie Bits of Freedom, AlgorithmWatch und Netzpolitik. Die niederländische Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom hält starre Altersgrenzen für ungeeignet und hebt den Zielkonflikt zwischen verlässlicher Altersprüfung und Datenschutz hervor. Die Politik solle Plattformen vielmehr dazu verpflichten, ihre Dienste von Grund auf sicherer zu gestalten.
