EU-Karzinogen-Richtlinie, Schweißrauch

EU-Karzinogen-Richtlinie: Schweißrauch wird als Krebsgefahr eingestuft

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Richtlinienrevision stuft Schweißrauch als Arbeitsplatzgefahr ein und setzt neue Grenzwerte für mehrere Stoffe; nationale Regeln müssen angepasst werden.
Industrielle Lüftungs- und Absauganlagen unter der Hallendecke einer Fabrik. Illustration mit AI erstellt.

Der Rat der Europäischen Union hat am 19. Oktober 2026 die sechste Revision der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz verabschiedet.

Mit der Novelle wird Schweißrauch offiziell in den Anhang I der Liste krebserzeugender Arbeitsplatzgefahren aufgenommen. Ein eigener numerischer Grenzwert für Schweißrauch wurde dabei zunächst nicht festgelegt, die EU-Kommission prüft jedoch entsprechende Nachbesserungen.

Nach Angaben der EU-Kommission aus dem Jahr 2025 sind über 2,6 Millionen Arbeitnehmer den entsprechenden Stoffen ausgesetzt. Durch die neuen Bestimmungen prognostiziert der EU-Rat in den kommenden 40 Jahren rund 1.700 vermeidbare Lungenkrebsfälle sowie die Verhinderung von etwa 19.000 weiteren Erkrankungen.

Neue Expositionsgrenzwerte für Gefahrstoffe

Neben der Einstufung von Schweißrauch beinhaltet die Neufassung der Richtlinie verbindliche Grenzwerte für mehrere chemische Arbeitsstoffe über einen Bezugszeitraum von acht Stunden:

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  • Kobalt: Für einatembaren Kobaltstaub gilt künftig ein Wert von 0,01 mg/m³, für die alveolengängige Fraktion 0,0025 mg/m³. Für einen Zeitraum von sechs Jahren greifen Übergangswerte von 0,02 mg/m³ (einatembar) beziehungsweise 0,0042 mg/m³ (alveolengängig).
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK/HAP): Festgelegt wurde ein Grenzwert von 0,00007 mg/m³, gemessen als Benzo[a]pyren. In gelisteten Sektoren gilt für sieben Jahre ein Übergangswert von 0,00014 mg/m³.
  • 1,4-Dioxan: Der Arbeitsplatzgrenzwert beträgt 7,3 mg/m³, ergänzt um einen Kurzzeitwert von 73 mg/m³ für 15 Minuten sowie einen biologischen Wert von 45 mg HEAA pro Gramm Kreatinin.
  • Isopren: Hier wurde der Grenzwert auf 8,5 mg/m³ (3 ppm) festgelegt.

Anpassungsbedarf für nationale Vorschriften

Die neuen europäischen Vorgaben liegen zum Teil unter den bisherigen nationalen Grenzwerten in Deutschland. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900 mit Stand Mai 2026) liegt der deutsche Grenzwert für einatembaren Kobaltstaub bei 0,020 mg/m³ und damit über dem neuen EU-Zielwert von 0,01 mg/m³. Für alveolengängigen Kobaltstaub existiert in den deutschen Bestimmungen bislang kein eigener Wert.

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Auch bei anderen Stoffen weichen die Vorgaben ab. Für 1,4-Dioxan verzeichnet die TRGS 900 (Stand März 2023) einen Wert von 73 mg/m³, der als nicht gesundheitsbasiert eingestuft ist.

Beim Stoff Isopren liegt der Grenzwert nach TRGS 900 (Stand Juli 2013) bei 8,4 mg/m³ (3 ppm). Die europäischen Festlegungen erfordern somit eine Anpassung der bestehenden nationalen technischen Regeln.

Inkrafttreten und Umsetzungsfristen

Der förmlichen Verabschiedung durch den EU-Rat ging eine vorläufige Einigung am 23. Juni 2026 voraus. Das Europäische Parlament hatte der Richtlinienrevision bereits am 6. Oktober 2026 mit 499 Ja-Stimmen, 49 Gegenstimmen und 104 Enthaltungen zugestimmt.

Die überarbeitete Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Den EU-Mitgliedstaaten bleibt nach dem Inkrafttreten ein Zeitraum von zwei Jahren, um die neuen Grenzwerte und Vorgaben in nationales Recht zu überführen.

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