EU-Gebühr ab November: Neue Belastung für Kleinsendungen bis 150 Euro
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Spätestens ab dem 1. November 2026 führt die Europäische Union eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro ein.
Die neue Abgabe ergänzt den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Pauschalzoll auf Drittstaats-Importe und zielt vor allem auf chinesische Online-Marktplätze wie Shein, Temu und AliExpress ab. Die genaue Höhe der unionsweiten Gebühr wird die EU-Kommission über einen delegierten Rechtsakt festlegen.
Zusätzliche Belastung und neue Meldepflichten
Die Abwicklung der neuen Bearbeitungsgebühr erfolgt direkt über die jeweiligen Verkaufsplattformen. Zeitgleich treten zum 1. November 2026 erweiterte Vorgaben in Kraft, wonach Produktidentifikationsdaten für sämtliche E-Commerce-Sendungen verpflichtend übermittelt werden müssen.
Einzelne Mitgliedstaaten schaffen bereits konkrete nationale Rahmenbedingungen: In den Niederlanden zahlen Importeure ab dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Euro pro Produktgruppe auf Waren aus Nicht-EU-Ländern.
Die niederländische Regierung beabsichtigt damit, gebündelte Importe zu begünstigen, Kontrollen auf unsichere Produkte zu verstärken und den Zoll für den Aufwand bei Einzelsendungen zu entschädigen.
Der niederländische Staatssekretär für Finanzen, Eelco Eerenberg, hob hervor, dass eine enge europäische Zusammenarbeit erforderlich sei, um das Paketaufkommen beherrschbar zu halten. Die Einnahmen sollen unter anderem für zusätzliches Zollpersonal und neue Kontrolltechnologien genutzt werden.
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Kritik aus dem deutschen Handel
Der Handelsverband Deutschland bewertet die bisherigen Maßnahmen als unzureichend. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth rechnet bei der EU-weiten Regelung mit 2 Euro pro Paket und erklärte, dass sich der Handel selbst von 5 Euro deutlich mehr versprochen hätte.
Genth warnte davor, dass Anbieter wie Temu und Shein ihre Modelle lediglich anpassen und die Verkäufe fortsetzen würden. Er forderte daher eine zentrale Marktaufsicht für Händler aus Drittstaaten, die Pflicht zur Benennung eines haftbaren Wirtschaftskakteurs in der EU sowie eine gemeinsame europäische Zolldatenbasis.
Hintergrund der Initiativen ist das enorme Wachstum des grenzüberschreitenden Online-Handels. Im Jahr 2025 erreichten rund 5,9 Milliarden günstige E-Commerce-Artikel den europäischen Markt – etwa viermal so viele wie 2022. Laut einer EU-Studie aus dem Jahr 2025 verstießen zudem mehr als 60 Prozent der untersuchten Sendungen unter 150 Euro gegen spezifische Produkt- und Sicherheitsvorschriften.
Zollreform verschärft Vorschriften für Plattformen
Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige 150-Euro-Freigrenze bei Einfuhren bereits weggefallen. Seither greift ein vorläufiger, bis zum 1. Juli 2028 befristeter Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Bestellt ein Verbraucher beispielsweise fünf gleiche T-Shirts, fallen 3 Euro Zoll an, bei der Kombination von einem T-Shirt und einer Uhr sind es 6 Euro.
Verantwortlich für die Abgabe sind die Plattformen oder Händler, die die Kosten jedoch teilweise an die Kunden weiterreichen. Frankreich meldete seit Einführung des Zolls einen Rückgang des Paketaufkommens um 30 bis 40 Prozent. Für Deutschland lagen bis zur Umstellung die täglichen Importzahlen bei rund 400.000 Paketen, zuletzt wurden schätzungsweise noch 300.000 Sendungen pro Tag registriert.
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Flankiert werden die Einzelmaßnahmen durch eine umfassende Reform des EU-Zollrechts. Nachdem das Europäische Parlament am 16. September 2026 zugestimmt hatte, trat die Verordnung (EU) 2026/2108 am 21. September 2026 in Kraft. Sie stuft Online-Marktplätze bei Verkäufen an Endkunden künftig als Importeure ein, womit diese die formale Verantwortung für Abgaben tragen.
Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des jährlichen Einfuhrwerts. Zudem wurde am 20. September 2026 die EU-Zollbehörde EUCA mit Sitz in Lille offiziell errichtet. Sie soll voraussichtlich 2027 ihre Arbeit aufnehmen und unter anderem eine zentrale Zolldatenplattform aufbauen.
