EU-Frist, Deutschland

EU-Frist verpasst: Deutschland droht Vertragsverletzung beim Gender Pay Gap

11.06.2026 - 20:41:31 | boerse-global.de

Die Bundesregierung will Klagefristen verlängern, doch Kritiker vermissen Schutz vor KI-Diskriminierung und umfassende Reformen.

AGG-Reform: Koalition plant nur kleine Schritte, Opposition fordert mehr
EU-Frist - Eine vielfältige Gruppe von Menschen steht in einem modernen, hellen Raum zusammen und blickt entschlossen in die Zukunft. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während die Koalition nur punktuelle Verbesserungen plant, fordern Opposition und Antidiskriminierungsstelle einen großen Wurf.

Längere Fristen, aber kein großer Wurf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Klagefrist von zwei auf vier Monate zu verdoppeln. Zudem soll der Schutz vor sexueller Belästigung auf Bereiche außerhalb des Arbeitslebens ausgeweitet werden – etwa in Fitnessstudios oder Fahrschulen.

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Doch in der parlamentarischen Debatte am heutigen Donnerstag wurden die Differenzen deutlich. Die SPD lobte die Fristverlängerung, kritisierte aber das Fehlen von Regelungen zu diskriminierenden KI-Algorithmen und fehlende Schutzvorschriften für pflegende Angehörige. Die Linke fordert, auch das Körpergewicht als geschütztes Merkmal aufzunehmen. Die AfD verlangt dagegen die komplette Abschaffung des Gesetzes.

Bevölkerung will strengere Regeln

Eine Forsa-Umfrage untermauert den Reformdruck. Zwischen Februar und März 2026 befragten die Meinungsforscher 3.500 Menschen. Ergebnis: 85 Prozent sprechen sich für eine rechtliche Stärkung des Diskriminierungsschutzes aus.

Besonders hohe Zustimmung gab es für flächendeckende Beratungsstellen (88 Prozent) und längere Fristen samt Verbandsklagerecht (82 Prozent). Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bezeichnet die aktuelle Lage als unzureichend. Sie fordert eine Klagefrist von zwölf Monaten und die Aufnahme von „Staatsangehörigkeit“ und „sozialem Status“ in das Gesetz.

EU droht mit Vertragsverletzungsverfahren

Parallel zur AGG-Reform gerät die Bundesregierung wegen versäumter EU-Fristen unter Druck. Die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab – Deutschland hat kein nationales Gesetz verabschiedet.

Ziel der Richtlinie: Bekämpfung des Gender Pay Gap, der 2025 bereinigt noch bei rund sechs Prozent lag. Die EU-Vorgaben verlangen mehr Transparenz bei Bewerbungen und eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer. Da die Frist verstrichen ist, droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren. Experten erinnern an die verspätete Whistleblower-Richtlinie, die Deutschland 34 Millionen Euro Strafe kostete.

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Für den öffentlichen Dienst gelten Teile der EU-Vorgaben bereits direkt. In der Privatwirtschaft bleibt die Rechtslage bis zur Verabschiedung eines Umsetzungsgesetzes ungeklärt.

Grüne fordern Schutz vor KI-Diskriminierung

Die Grünen brachten am Dienstag einen Antrag ein, der das AGG auf KI-Systeme und plattformbasierte Arbeit ausweiten will. Gefordert werden Auskunftspflichten über Algorithmen, damit Diskriminierungen durch automatisierte Entscheidungen nachvollziehbar werden.

Zudem wollen die Grünen das Gesetz auf staatliches Handeln ausweiten. Bisher regelt das AGG vor allem privatrechtliche Verhältnisse. Auf Landesebene wird darüber bereits gestritten: In Nordrhein-Westfalen sammelte die Polizeigewerkschaft GdP rund 34.000 Unterschriften gegen ein geplantes Landesantidiskriminierungsgesetz. Beamte befürchten einen Generalverdacht gegen staatliche Stellen.

Das AGG feiert im Spätsommer 2026 sein 20-jähriges Bestehen – es trat am 18. August 2006 in Kraft. Trotz der Reformschritte warnen Experten, dass wesentliche Schutzlücken im Gesundheitswesen oder auf dem Wohnungsmarkt bestehen bleiben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2026 unterstrich die praktische Bedeutung: Damals erhielt eine diskriminierte Wohnungssuchende 3.000 Euro Entschädigung.

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