EU-Frist verpasst: Deutschland droht Strafverfahren wegen Lohngleichheit
08.06.2026 - 08:02:53 | boerse-global.de
Die Kombination mehrerer Minijobs ist nur bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat erlaubt. Wer bereits einen Minijob hat, muss bei kurzfristiger Ferienarbeit genau aufpassen.
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Neue Kosten für Arbeitgeber
Die Bundesregierung plant einen drastischen Anstieg der Sozialabgaben. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs soll von 13 auf 17,5 Prozent steigen. Die jährliche Zusatzbelastung für die Wirtschaft beziffert der aktuelle Entwurf auf 2,3 Milliarden Euro.
Ein Beispiel: Ein Midijob mit 650 Euro Verdienst kostet den Arbeitgeber künftig rund 207 Euro statt bisher 180 Euro an Sozialabgaben. Ausgenommen bleiben private Haushalte – hier gilt weiterhin ein Satz von 5 Prozent.
Schulpflicht und Einkommensgrenzen
Ferienjobs sind nur in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt. Solange die Schulpflicht besteht, ist Arbeit während der regulären Unterrichtszeit tabu. Für volljährige Schüler und Studierende gelten zudem Einkommensgrenzen bei Sozialleistungen.
In Berlin liegt die Grenze für Ein-Personen-Haushalte bei 1.954 Euro brutto. Nebenjobs werden voll angerechnet, Änderungen von über 15 Prozent sind meldepflichtig.
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Deutschland verpasst EU-Frist
Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschlafen. Die Frist zum 7. Juni 2026 ist verstrichen – ein Strafverfahren durch die EU-Kommission droht. Die Richtlinie soll den Gender-Pay-Gap verringern, der in Deutschland zuletzt bei 15,6 Prozent lag.
Geplante Berichtspflichten sollen nach Vorstellungen des Familienministeriums erst ab Juni 2028 greifen.
Steuerpläne und Gerichtsurteile
Das geplante Arbeitsmarktstärkungsgesetz sieht Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge vor – aber nur für Vollzeitkräfte. Teilzeitbeschäftigte gehen leer aus. Der Entwurf ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs von nur zehn Minuten. Und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach einer Busbegleiterin Nachzahlungen zu – ihr Stundenlohn von 3,40 Euro war sittenwidrig. Der Tariflohn in NRW liegt bei 9,76 Euro.
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