EU-Fluggastrechte: Entschädigungen bleiben, Transparenz wächst
15.06.2026 - 17:23:08 | boerse-global.de
Am Montag stimmten die EU-Abgeordneten dem Gesetzespaket zu. Es bringt wesentliche Verbesserungen für Reisende – und bewahrt gleichzeitig die bewährten Entschädigungsregeln.
Bewährte Entschädigungssätze bleiben
Die zentralen Ansprüche bei Verspätungen ändern sich nicht. Ab drei Stunden Verspätung am Zielort gibt es weiterhin Geld. Die Staffelung nach Flugdistanz bleibt:
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- Kurzstrecken (bis 1.500 km): 250 Euro
- Mittelstrecken (bis 3.500 km): 400 Euro
- Langstrecken (über 3.500 km): 600 Euro
Branchenbeobachter sehen darin ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz.
Mehr Transparenz bei Preisen
Eine der wichtigsten Neuerungen: Airlines müssen Ticketpreise künftig standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen. Das macht den Preisvergleich zwischen Anbietern deutlich einfacher und verhindert böse Überraschungen.
Auch ärgerliche Zusatzkosten fallen weg: Die Korrektur von Namensfehlern auf Flugtickets muss künftig kostenlos sein. Bisher kassierten viele Airlines für einfache Tippfehler teils happige Gebühren.
Bessere Regeln für Familien und mobilitätseingeschränkte Personen
Ein besonderer Fokus der Reform liegt auf dem Schutz von Kindern und Menschen mit Behinderungen. Airlines werden verpflichtet, Kindern unter 14 Jahren kostenlose Sitzplätze neben ihren Begleitpersonen zuzuweisen. Gleiches gilt für mobilitätseingeschränkte Passagiere. Das beendet die Praxis vieler Airlines, für zusammenhängende Plätze Extra-Gebühren zu verlangen.
Strengere Informationspflichten
Die Reform verschärft auch die Informationspflichten der Airlines. Bei Unregelmäßigkeiten oder zur Aufklärung über Passagierrechte müssen Betroffene künftig innerhalb von 96 Stunden informiert werden.
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Reaktionen und Zeitplan
In Deutschland fiel die Resonanz positiv aus. Bundesverkehrsminister Schnieder (CDU) und Justizministerin Hubig (SPD) begrüßten den Durchbruch. Die formelle Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten steht zwar noch aus, gilt aber als Formsache.
Nach dem endgültigen Inkrafttreten haben die Airlines 12 Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.
