EU-ETS-Reform, Abfallverbrennung

EU-ETS-Reform: Abfallverbrennung ab 2031 im Emissionshandel

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 03:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission plant, thermische Abfallbehandlung ab 2031 in den Emissionshandel einzubeziehen. Der BDE fordert zudem ein Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle.

EU-ETS-Reform: Abfallverbrennung ab 2031 im Emissionshandel
Moderne Müllverbrennungsanlage vor einem klaren Himmel als Symbol für den europäischen Emissionshandel. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat einen offiziellen Vorschlag zur Revision des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) vorgelegt. Der Entwurf sieht weitreichende Änderungen für die Entsorgungsbranche vor, insbesondere durch die geplante Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das System der CO2-Zertifikate. Damit verfolgt die Kommission das Ziel, die Klimabelastung durch Abfallverbrennung regulatorisch zu erfassen und Anreize für emissionsärmere Verfahren zu schaffen.

Der Zeitplan der Kommission sieht eine stufenweise Integration vor. Demnach soll die thermische Abfallbehandlung im Zeitraum von 2031 bis 2034 schrittweise in den EU-ETS aufgenommen werden. Um den Mitgliedstaaten eine flexible Anpassung an die neuen Anforderungen zu ermöglichen, sieht der Vorschlag zudem spezifische Ausnahmeregelungen vor. Nationale Opt-outs von der Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung sollen demnach bis zum Jahr 2035 möglich sein.

Sonderregelungen für Deponierung und Öffnungsklauseln

Hinsichtlich der Deponierung von Abfällen sieht der Kommissionsentwurf vor, diesen Bereich vorerst vom EU-ETS auszunehmen. Allerdings enthält das Papier eine Öffnungsklausel, die bis zum 31.12.2034 befristet ist. Dies lässt der Behörde den Spielraum, die regulatorische Behandlung der Deponierung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.

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Die Neuausrichtung des Emissionshandels wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) betonte die Notwendigkeit einer europäisch einheitlichen Ausgestaltung der Abfallbehandlung innerhalb des EU-ETS. Eine grenzüberschreitend harmonisierte Regelung sei entscheidend, um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes vorzubeugen.

Forderungen nach Deponieverbot im Circular Economy Act

Über die Ausweitung des Emissionshandels hinaus setzt sich der BDE für ergänzende gesetzgeberische Maßnahmen ein. Der Verband fordert ein striktes Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle. Eine solche Regelung solle nach Vorstellungen des Branchenverbandes im Circular Economy Act verankert werden. Ziel dieser Forderung ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und sicherzustellen, dass Abfälle vorrangig stofflich verwertet oder einer hochwertigen energetischen Behandlung zugeführt werden, statt unbehandelt auf Deponien zu verbleiben.

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Mit dem nun vorliegenden Vorschlag der Kommission beginnt der Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene. Die betroffenen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft müssen sich darauf einstellen, dass die Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Verbrennung von Abfällen spätestens ab dem nächsten Jahrzehnt einen signifikanten Faktor in der betriebswirtschaftlichen Kalkulation darstellen werden.

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