EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Arbeitgeber müssen ab Juni Gehälter offenlegen
07.06.2026 - 07:30:32 | boerse-global.de
Immer weniger Betriebe bilden aus – dabei steigen die gesetzlichen Hürden für die Vergütung.
Mindestvergütung: Was Azubis mindestens bekommen
Für Auszubildende ohne Tarifbindung gelten klare Untergrenzen. Die Mindestvergütung stieg 2022 auf 585 Euro, 2023 auf 620 Euro. Seit 2022 ist zudem eine Teilzeit-Ausbildung möglich.
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Parallel dazu wuchs der allgemeine Mindestlohn. Zum 1. Januar 2026 kletterte er auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt jetzt bei 603 Euro monatlich. Wer mehr verdient, riskiert die Anrechnung auf Sozialleistungen – der Freibetrag beim Arbeitslosengeld I beträgt 165 Euro netto.
Rezession: Der Ausbildungsmarkt schrumpft
Die Lage ist ernst. 2025 erreichte der Anteil ausbildender Betriebe einen neuen Tiefpunkt. Grund ist die anhaltende Wirtschaftskrise, die den Nachwuchsmangel weiter verschärft.
Ein Beispiel: Im Bezirk der Handwerkskammer Dortmund wurden 2025 nur 3.561 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – ein Minus von 2,8 Prozent zum Vorjahr. Der Gesamtbestand stieg zwar leicht auf 9.712 Azubis, doch die Dynamik fehlt. Immerhin: Der Anteil ausländischer Azubis wuchs von 16,2 auf 18,5 Prozent.
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Brandenburg setzt auf Aktionsprogramm
Gegen den Trend startet Brandenburg eine Offensive. Landesregierung, Handwerkskammern und DGB unterzeichneten ein Aktionsprogramm für 2026 bis 2029. Es richtet sich an rund 37.500 Handwerksbetriebe mit 185.000 Beschäftigten. Schwerpunkte: Fachkräftesicherung, Energiewende und Unternehmensnachfolgen.
EU-Richtlinie: Neues Risiko für Arbeitgeber
Am 7. Juni 2026 endet die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Bundesregierung plant eine Neuregelung erst für 2027. Das bedeutet: Arbeitgebern drohen Klagen wegen Entgeltdiskriminierung.
Die Richtlinie verlangt, dass Gehaltsspannen bereits in Stellenanzeigen stehen – auch für Ausbildungsplätze. Ab dem 8. Juni 2026 müssen Gerichte die Richtlinie direkt anwenden. Das bringt eine Beweislastumkehr: Bei Ungleichheit müssen künftig die Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Während der öffentliche Dienst zum 1. Juni 2026 die Entgelte um 1,25 Prozent anhob, bleibt die Lage in der Privatwirtschaft uneinheitlich. Ob Azubis von den höheren Vergütungen profitieren, hängt stark von Branche und Betrieb ab.
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