EU-Entgelttransparenz, Deutschland

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Frist am 7. Juni

07.06.2026 - 00:30:11 | boerse-global.de

Sachgrundlose Befristung bleibt umstritten: Neue Sonderregeln für Rentner, politische Abschaffungsforderungen und EU-Druck auf Deutschland.

Befristung 2026: Neue Regeln für Rentner und politischer Streit
EU-Entgelttransparenz - Nahaufnahme eines Stapels Arbeitsverträge oder juristischer Dokumente mit einem Stift darauf in einem modernen Büro. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während neue Sonderregeln für Rentner gelten, fordert die Ampel-Koalition teils die komplette Abschaffung. Und die EU macht zusätzlich Druck.

Neue Regeln für Rentner

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Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die sachgrundlose Befristung weiterhin für maximal zwei Jahre erlaubt. Drei Verlängerungen sind drin. Wichtig: Wer schon mal beim selben Arbeitgeber war, darf nicht einfach so befristet werden – das Vorbeschäftigungsverbot gilt.

Seit Januar 2026 gibt es aber eine große Ausnahme für Rentner. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf nun bis zu acht Jahre befristet beschäftigt werden – bei maximal zwölf aufeinanderfolgenden Verträgen. Ein einzelner Vertrag läuft höchstens zwei Jahre, drei Verlängerungen sind auch hier möglich. Die Idee: Fachkräfte sollen im Job bleiben.

Politischer Streit um die Abschaffung

Trotz der Erleichterungen für Ältere steht das Instrument grundsätzlich infrage. SPD und Grüne fordern die komplette Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Ihr Argument: Arbeitnehmer brauchen Planungssicherheit. Oft koppeln sie die Forderung mit einem höheren Mindestlohn von 12 Euro.

Die Praxis sieht anders aus. Öffentliche und private Arbeitgeber nutzen das Instrument weiter. Aktuelle Stellenanzeigen, etwa im niedersächsischen Schuldienst, bieten befristete Verträge bis Sommer 2027 an – natürlich mit Hinweis auf das Vorbeschäftigungsverbot.

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EU-Entgelttransparenz: Deutschland säumig

Der rechtliche Rahmen wird enger. Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verschärft. Die Frist für Diskriminierungsklagen steigt von zwei auf vier Monate. Der Schutz vor sexueller Belästigung gilt jetzt auch außerhalb des Arbeitsplatzes – etwa in Fitnessstudios oder auf dem Wohnungsmarkt. Eine neue Schlichtungsstelle soll helfen.

Brisant: Die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab – ohne deutsches Gesetz. Die Koalition streitet über die Rolle von Tarifverträgen. Ab dem 8. Juni können Gerichte bestehendes Recht richtlinienkonform auslegen. Das erhöht das Klagerisiko für Unternehmen. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei 16 Prozent. Vorgeschlagen sind Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten und eine Handlungspflicht, wenn der Lohnunterschied fünf Prozent übersteigt.

Was Gerichte entschieden haben

Das Landgericht Köln urteilte im Frühjahr 2026: Wer sich beruflich neu orientieren will, hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – ohne laufende Bewerbungen nachweisen zu müssen.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte zudem: Bei unbezahltem Sonderurlaub über ein Kalenderjahr entsteht kein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch. Für Arbeitgeber bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand bei längeren Freistellungen.

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