EU-Bargeldregeln: Ausweispflicht ab 3.000 Euro gilt ab Juli 2027
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deMedienberichten vom 26. Oktober 2026 zufolge stehen Unternehmen und Verbraucher in der Europäischen Union vor weitreichenden Änderungen im Umgang mit Bargeld. Eine EU-Verordnung sieht ab Mitte 2027 neue Vorgaben vor, nach denen Barzahlungen ab einer Höhe von 3.000 Euro künftig strengen Identifikations- und Dokumentationspflichten unterliegen.
Während in Deutschland bislang keine allgemeine Obergrenze für Bargeldgeschäfte existiert, bringt das Regelwerk künftig einheitliche Kontrollmechanismen für den gewerblichen Handel.
Identitätsprüfung und Dokumentationspflichten ab 3.000 Euro
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2024/1624, die ab dem 10. Juli 2027 verbindlich gilt. Nach Artikel 19 dieser Verordnung müssen verpflichtete Unternehmen und Berufsgruppen bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro die Identität der Kundschaft sowie der wirtschaftlich Berechtigten feststellen und überprüfen. Barzahlungen in dieser Höhe bleiben zwar weiterhin möglich, verlieren jedoch ihre Anonymität.
Die Regelung sieht eine Ausweispflicht sowie eine genaue Dokumentation vor. Besteht ein Verdacht oder ein erhöhtes Risiko, müssen zusätzliche Nachweise eingeholt werden. Mehrere zusammenhängende Zahlungen werden zusammengerechnet, um eine Umgehung der Schwelle durch Teilbeträge zu verhindern.
Die erhobenen Unterlagen sind grundsätzlich fünf Jahre ab dem Ende der Geschäftsbeziehung oder der Durchführung der Transaktion aufzubewahren; in behördlich angeordneten Einzelfällen kann diese Frist begrenzt verlängert werden. In Rumänien beispielsweise müssen Händler ab Sommer 2027 neben dem allgemeinen Limit bei Transaktionen über 3.000 Euro umfassende Käuferdaten erheben und melden.
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Feste Obergrenze von 10.000 Euro für geschäftliche Transaktionen
Neben den Prüfpflichten führt dieselbe Verordnung ab dem 10. Juli 2027 eine EU-weite Höchstgrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen ein. Verkäufern von Waren und Dienstleistungen ist es damit untersagt, Barbeträge oberhalb dieser Schwelle oder eines entsprechenden Gegenwerts anzunehmen oder zu leisten.
Auch hier greift das Verbot bei miteinander verknüpften Transaktionen. Ausgenommen sind ausschließlich Zahlungen zwischen Privatpersonen ohne berufliche Tätigkeit sowie Ein- und Auszahlungen bei Banken und zugelassenen Zahlungsdienstleistern.
Nach Angaben des Europäischen Rates zirkulieren in der EU jährlich zwischen 117.000 und 210.000 Millionen Euro an verdächtigen Transaktionen, was rund 70 Prozent der aktiven kriminellen Netzwerke betrifft.
Ziel der neuen Regeln ist es laut Vertretern der EU, verdächtige Finanzströme gezielter zu überwachen, nicht aber das Bargeld abzuschaffen. Private Geschäfte wie Gefälligkeitsdarlehen oder Verkäufe persönlicher Gegenstände sind von den Beschränkungen nicht erfasst.
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Nationale Spielräume und bestehende Vorschriften
Den Mitgliedstaaten bleibt es freigestellt, nach Konsultation der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission strengere nationale Vorgaben beizubehalten oder einzuführen. So gilt in Spanien bereits ein Bargeldverbot ab 1.000 Euro bei Beteiligung von Unternehmen oder Selbstständigen, mit einer Ausnahme für Gebietsfremde bis 10.000 Euro.
In Portugal ist etwa ein Autoverkauf für 11.000 Euro in bar an eine Privatperson unzulässig. In Polen sieht ein Entwurf des Sejm vor, die seit 2018 geltende Obergrenze für Transaktionen zwischen Unternehmen von 15.000 auf 25.000 Z?oty anzuheben; das EU-Limit von 10.000 Euro entspricht dort rund 45.000 Z?oty, wobei Anpassungen durch Mitgliedstaaten ausschließlich nach unten zulässig sind.
Ein Faktencheck von SIC Verifica stellte klar, dass die Annahme, Barvermögen über 10.000 Euro werde 2027 generell illegal, unzutreffend ist. Besitz, Aufbewahrung und Transport größerer Bargeldbeträge bleiben legal.
Die Verordnung entfaltet zudem Außenwirkung: So können beispielsweise Käufer aus Nordmazedonien, die Gebrauchtwagen bei Händlern in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten erwerben, Fahrzeuge im Wert von über 10.000 Euro nicht mehr bar begleichen, sondern müssen auf unbare Zahlungen wie Banküberweisungen zurückgreifen. Bei Grenzübertritten in die oder aus der EU bleibt die bestehende Deklarationspflicht beim Zoll ab 10.000 Euro Bargeld unverändert bestehen.
