Act, Kennzeichnungspflicht

EU AI Act: Neue Kennzeichnungspflicht für KI ab 2. August

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 15:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August 2026 müssen KI-Systeme wie Chatbots und Deepfakes in der EU gekennzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der neuen Regeln.

EU AI Act: Neue Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes ab August 2026
Abstrakte digitale Datenströme und neuronale Netzwerk-Visualisierungen auf einem Bildschirm als Symbol für KI-Regulierung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 gelten innerhalb der Europäischen Union verschärfte Vorschriften für den Einsatz und die Kennzeichnung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Die neuen Regelungen nehmen Unternehmen verstärkt in die Pflicht, den Einsatz von KI-Technologien gegenüber Nutzern und Marktteilnehmern transparent zu machen. Damit tritt ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz, der sogenannte EU AI Act, in seine nächste Umsetzungsphase.

Umfassende Kennzeichnungspflichten für Anbieter

Kern der neuen Vorgaben ist der Artikel 50 des EU AI Act, der spezifische Transparenzpflichten definiert. Ein zentraler Aspekt betrifft die Interaktion mit automatisierten Systemen: Chatbots müssen künftig ihre maschinelle Natur explizit offenlegen. Nutzer sollen somit eindeutig erkennen können, ob sie mit einer KI oder einem Menschen kommunizieren.

Darüber hinaus richtet sich die Verordnung gegen die Verbreitung von manipulierten Inhalten. Sogenannte Deepfakes – also täuschend echt wirkende Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen, die durch KI generiert oder verändert wurden – müssen ab Anfang August eine technische Kennung tragen. Diese Kennzeichnung soll sicherstellen, dass die künstliche Herkunft der Inhalte für Betrachter unmittelbar ersichtlich ist.

Die neuen Vorschriften lassen sich in vier zentrale Pflichten für betroffene Unternehmen unterteilen:
* Die Implementierung einer automatischen Systemerkennung für KI-Interaktionen.
* Die technische Kodierung der KI-Ausgaben zur eindeutigen Identifizierung.
* Die explizite Warnung vor Deepfake-Inhalten.
* Die Kontrolle von Inhalten in Massenmedien, sofern diese durch KI-Systeme generiert wurden.

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Ausnahmen und regulatorische Aufsicht

Nicht alle KI-gestützten Anwendungen fallen unter die strengen Kennzeichnungsregeln. Die EU-Verordnung sieht Ausnahmen für Werkzeuge vor, die lediglich der Rechtschreibkorrektur dienen. Ebenso befreit sind Inhalte, die für das Publikum eindeutig als fiktiv erkennbar sind und keinen Täuschungscharakter besitzen.

In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie ist für die Überwachung der neuen Standards verantwortlich und stellt sicher, dass Unternehmen die Transparenzvorgaben technisch korrekt umsetzen.

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Während Kennzeichnungspflichten für viele KI-Systeme bereits feststehen, müssen Unternehmen auch klären, ob ihre Anwendungen als Hochrisiko eingestuft werden. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche rechtlichen Regeln die EU-KI-Verordnung aufstellt und was Unternehmen jetzt konkret tun müssen. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Sanktionen und Übergangsfristen

Unternehmen, die die neuen Anforderungen missachten, müssen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Der EU AI Act sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder vor, die bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres erreichen können. Dabei wird jeweils der höhere Betrag herangezogen.

Für KI-Systeme, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln auf dem Markt waren, gewährt die Europäische Union eine Schonfrist. Betreiber dieser Bestandssysteme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Anwendungen an die technischen Anforderungen der Kennzeichnungspflicht anzupassen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch ältere Technologien schrittweise in den neuen Regulierungsrahmen integriert werden, ohne den laufenden Betrieb abrupt zu unterbrechen.

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