EU AI Act: Betriebsräte müssen ab August Compliance-Pflichten erfüllen
23.06.2026 - 06:03:28 | boerse-global.de
Besonders der EU AI Act, verschärfte Datenschutzregeln und aktuelle BAG-Urteile verlangen von den Interessenvertretungen fundierte Fachkenntnisse.
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KI-Regulierung wird zur Pflichtaufgabe
Ab dem 2. August 2026 gelten die verschärften Compliance-Pflichten des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Betriebsräte müssen Risikoanalysen und Governance-Frameworks etablieren.
Zusätzlich greift das Mitbestimmungsrecht nach § 95 Abs. 2a BetrVG: Setzt der Arbeitgeber KI-gestützte Tools etwa für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ein, müssen Betriebsräte zustimmen. Experten betonen: Die Letztentscheidung muss beim Arbeitgeber bleiben, und diskriminierungsfreie Scoring-Verfahren sind Pflicht.
Datenschutz: Ein Fall aus Hessen mahnt zur Vorsicht
Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte am 10. März 2025 (Az. 16 TaBV 109/24) die grobe Pflichtverletzung eines Betriebsratsvorsitzenden. Er hatte Personaldaten trotz Abmahnung an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet.
Fachleute empfehlen daher: Nutzt ausschließlich die vom Arbeitgeber bereitgestellten Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Risiken sind schlicht zu hoch.
BAG stärkt Kündigungsschutz für Eltern
Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an rechtssichere Kündigungen präzisiert. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellten die Richter klar: Der Schutzzeitraum nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt vor jedem einzelnen angekündigten Elternzeit-Abschnitt erneut – auch wenn diese gemeinsam beantragt wurden.
Bereits am 1. April 2026 (Az. 6 AZR 157/22) entschied das BAG: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat bei der Agentur für Arbeit eingereicht wird, macht die Kündigung dauerhaft unwirksam. Eine nachträgliche Heilung ist ausgeschlossen.
Und noch eine Klarstellung aus dem Dezember 2025: Arbeitgeber müssen bei Verdachtskündigungen auch während des Urlaubs eines Arbeitnehmers eine Anhörung versuchen. Sonst drohen Fristversäumnisse.
Schulungsanspruch: Betriebsräte haben ein Recht auf Weiterbildung
§ 37 Abs. 6 BetrVG regelt den Anspruch auf Freistellung für Schulungen. Ein Beispiel: Im September findet in Magdeburg ein Seminar zu digitalen Kompetenzen im Betrieb statt.
Für die laufende Arbeit stehen Musterformulare für die ordnungsgemäße Mitteilung an den Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG bereit – etwa für regelmäßige Sprechstunden.
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Spezielle Themen im Fokus
- Schwerbehindertenvertretung: Am 31. August 2026 sind spezielle Wahlvorstandsschulungen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung angekündigt.
- Arbeitsschutz: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai 2026 ein aktualisiertes Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Besonders detailliert beschreibt es den Prozess bei psychischen Gefährdungen.
- Geldwäscheprävention: Institute müssen jährliche, dokumentierte Schulungen nachweisen. Seit der Aktualisierung der BaFin-Richtlinien Anfang 2025 und dem EU-Geldwäschepaket haben sich die Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung deutlich erhöht.
Arbeitszeiterfassung wird digital
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor. Für Kleinstbetriebe sind Ausnahmen geplant, für größere Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren.
Zudem soll der Ausgleichszeitraum für die Höchstarbeitszeit von sechs auf vier Monate sinken. Betriebsräte müssen sich also zeitnah mit den technischen und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
