EU AI Act ab August: Transparenzpflicht für KI-Inhalte greift
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 20:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Reisekonzern TUI und das Vergleichsportal Check24 stehen in der Kritik, weil sie für ein noch im Bau befindliches Hotel in der Türkei mit künstlich generierten Abbildungen geworben haben. In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass für das Raxeria-Hotel in Manavgat bis zu 170 KI-generierte Fotos verwendet wurden, um potenzielle Urlauber anzusprechen. Inzwischen haben beide Unternehmen auf die Vorwürfe reagiert.
Stornierungen und Löschung der Werbematerialien
Infolge der Berichte über die künstlich erzeugten Hotelbilder hat Check24 die entsprechenden Aufnahmen von seiner Plattform entfernt. TUI wiederum sah sich veranlasst, geplante Reisen zu dem Objekt bis in den Oktober hinein zu streichen. Hintergrund der Maßnahmen ist der Umstand, dass das Hotel zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fertiggestellt war und die Bilder somit einen Zustand suggerierten, der in der Realität noch nicht existierte.
Ein Fachanwalt für Verbraucherschutz bewertete das Vorgehen als eine Form der Täuschung. Er schränkte jedoch ein, dass es sich dabei nicht um eine arglistige Täuschung handele. Dennoch verdeutlicht der Vorfall die wachsenden Herausforderungen für den Verbraucherschutz im Zeitalter generativer Künstlicher Intelligenz (KI).
Transparenzpflichten unter dem EU AI Act
Die Bewerbung des Hotels mit KI-Bildern fällt in eine Zeit verschärfter regulatorischer Anforderungen. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Diese Verordnung sieht vor, dass KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden müssen, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.
Verstöße gegen diese Auflagen können weitreichende finanzielle Folgen haben: Die EU sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
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In diesem Kontext fordern auch deutsche Behördenvertreter mehr Klarheit. Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, mahnten jüngst eine konsequente Umsetzung der Transparenzregeln für Bots und KI-Systeme an. Sie betonten, dass Plattformen durch den AI Act und den Digital Services Act (DSA) verpflichtet seien, Identitäten offenzulegen und Kennzeichnungspflichten einzuhalten.
Risiken bei automatisierten Empfehlungen
Nicht nur in der Reisebranche, auch im Finanz- und Versicherungssektor sorgt der Einsatz von KI für Debatten über Haftung und Verlässlichkeit. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnte Mitte August vor einer unkritischen Nutzung KI-basierter Versicherungsempfehlungen.
BVK-Präsident Heinz unterstrich dabei, dass eine künstliche Intelligenz nicht für die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen hafte. Der Verband fordert daher eine konsequente Anwendung des Rechtsrahmens durch Aufsichtsbehörden wie die BaFin, den DIHK und die EIOPA.
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Die Relevanz dieser Forderungen wird durch aktuelle Marktstudien untermauert. Laut einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens Heute und Morgen aus dem Juli 2026 nutzt bereits ein Drittel der Deutschen regelmäßig KI-Chatbots. Rund ein Viertel dieser Nutzer greift dabei auch bei komplexen Versicherungsfragen auf automatisierte Systeme zurück.
Steigende Beschwerdezahlen und juristische Aufarbeitung
Die zunehmende Verbreitung von KI-Werkzeugen spiegelt sich auch in der Arbeit der Datenschutzbehörden wider. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper berichtete für das Jahr 2025 von einem Anstieg der Beschwerdezahlen um 70 Prozent auf insgesamt 4022 Fälle. Er kritisierte zudem die Zentralisierung der Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur als verfassungswidrig. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Bereich 34 Bußgeldbescheide mit einer Gesamtsumme von rund 705.000 Euro erlassen.
Dass der Einsatz von KI auch im professionellen Umfeld zu Fehlern führen kann, zeigt ein Fall vor dem kanadischen Obergericht in Québec vom April 2026. Dort wurde ein Schiedsspruch aufgehoben, weil der Schiedsrichter eine KI zur Entscheidungsfindung genutzt hatte, die daraufhin halluzinierte Zitate erfand.
Das Gericht stellte klar, dass KI zwar als Werkzeug zulässig sei, die eigentliche Entscheidung und deren Begründung jedoch persönlich durch den Menschen erfolgen müssen.
