Act, Bußgelder

EU AI Act ab August: Bußgelder bis 35 Millionen für KI-Verstöße

24.06.2026 - 06:49:16 | boerse-global.de

Psychische Belastungen durch Digitalisierung rücken in den Fokus. Neue Analysetools und rechtliche Vorgaben wie der EU AI Act prägen die betriebliche Praxis.

KI-Einsatz am Arbeitsplatz: Neue Schutzinstrumente für Betriebsräte
Act - Ein stilisiertes menschliches Gehirn mit leuchtenden neuronalen Pfaden, verbunden mit subtilen digitalen Elementen, die KI und psychische Belastung darstellen. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der verstärkte KI-Einsatz rückt Gesundheitsschutz und Mitspracherechte von Beschäftigten ins Zentrum betrieblicher Debatten. Während Unternehmen auf Automatisierung setzen, wächst der Bedarf an Instrumenten zur Bewertung psychischer Belastungen und rechtssicheren Mitbestimmungsrahmen.

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Neue Werkzeuge für Betriebsräte

Für Betriebsräte gibt es jetzt die „Digitale Belastungsmatrix“. Das Analysewerkzeug basiert auf einer EU-OSHA-Kampagne (2023–2025) und hilft, Risiken in fünf Bereichen zu identifizieren: Plattformarbeit, Aufgabenautomatisierung, Telearbeit, KI-gestütztes Personalmanagement und intelligente digitale Systeme.

Die Dringlichkeit solcher Schutzmaßnahmen belegen aktuelle Gesundheitsdaten. 2024 verursachten psychische Störungen 16,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage und 42 Prozent der Erwerbsminderungsrenten. Auf dem 11. Präventionsforum in Berlin hieß es: Digitalisierung wirkt sowohl als Belastungs- als auch als Entlastungsfaktor. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssten die psychische Gesundheit stärker in den Blick nehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In der Praxis zeigen sich konkrete Ansätze. Der DGB Bayern zeichnete im Juni 2026 den Konzernbetriebsrat von MAN Truck & Bus für eine KI-Konzernvereinbarung aus. Der Leitgedanke: Die Technologie soll Beschäftigte unterstützen, nicht ersetzen.

Die Dynamik ist enorm. Eine Bitkom-Studie vom Mai 2026 zeigt: 54,5 Prozent der Unternehmen nutzen KI – im Vorjahr waren es noch 40,9 Prozent.

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Auch die Rechtsprechung befasst sich mit KI im Personalbereich. Eine KI-gestützte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ist als Hilfsmittel grundsätzlich zulässig. Voraussetzung: Der Arbeitgeber trifft die endgültige Entscheidung, und der Betriebsrat bleibt gemäß Betriebsverfassungsgesetz eingebunden. Transparenz, Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind Pflicht.

Zusätzlichen Druck erzeugt der EU AI Act. Ab dem 2. August 2026 gelten Compliance-Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder einem Anteil am weltweiten Jahresumsatz.

Vertrauenskrise in der Belegschaft

Trotz technologischer Fortschritte sinkt das Vertrauen. Eine Akkodis-Untersuchung zeigt: 2024 waren noch 82 Prozent optimistisch, was die Skalierbarkeit von KI-Projekten angeht – aktuell sind es nur 48 Prozent. Nur 36 Prozent der Führungskräfte sind zufrieden mit dem Vertrauen der Belegschaft in neue Technologien.

Die Folgen sind konkret: Laut einer Adaptavist-Umfrage suchen 40 Prozent der Fachkräfte wegen KI-Sorgen aktiv einen neuen Job.

Ein zentraler Punkt ist das Thema Überwachung. Meta pausierte kürzlich ein Programm zur Erfassung von Mitarbeiteraktivitäten für KI-Training – nach Hinweisen auf ein mögliches Datenleck. Interne Dokumente deuten darauf hin, dass private Unterhaltungen und Leistungsdaten für andere Mitarbeiter abrufbar gewesen sein könnten.

Strategien für erfolgreiche Integration

Branchenübergreifend zeigt sich: Eine Kombination aus Mensch und Maschine bietet wirtschaftliche Vorteile. Laut PwC Global AI Jobs Barometer 2026 verzeichnen Unternehmen mit Mischstrategie ein Personalwachstum von 52 Prozent. Reine Automatisierer kommen nur auf 36 Prozent.

Im Gesundheitswesen hat sich die KI-Nutzung binnen eines Jahres auf 66 Prozent verdoppelt, so der KPMG Global Tech Report vom Juni 2026. Doch 42 Prozent der Organisationen nennen Governance-Defizite und fehlendes Fachwissen als größte Hürden.

Einen regulatorischen Rahmen für den öffentlichen Sektor lieferte das NRW-Digitalisierungsministerium: Ein Leitfaden betont Datensparsamkeit und untersagt KI für Verhaltensmanipulationen oder Leistungskontrollen.

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