EU AI Act ab August: Bußgelder bis 13% des Umsatzes drohen
06.06.2026 - 17:06:21 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile und neue EU-Regulierungen weiten die persönliche Haftung auf das mittlere Management aus.
Strengere Pflichten für die zweite Reihe
Das Arbeitsgericht Offenbach hat die Überwachungspflichten von Führungskräften konkretisiert. Im Urteil (Az. 1 Ca 136/25) ging es um einen Chefjuristen, der von Unregelmäßigkeiten im Edelmetallrecycling wusste – aber nichts unternahm.
Die Folge: Das Unternehmen musste Rückstellungen von 457,7 Millionen Euro bilden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Betrugs und Untreue. Das Gericht bestätigte die verhaltensbedingte Kündigung des Managers als wirksam. Die Untätigkeit sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
Besonders brisant: Diese Kontrollpflichten bestehen unabhängig von einer strafrechtlichen Garantenstellung. Experten raten daher zu aktiver Dokumentation und regelmäßigen Compliance-Checks.
EU AI Act: Neue Haftungsrisiken ab August
Ab August 2026 greifen die ersten Sanktionsmechanismen des EU AI Act. Unternehmen müssen dann eine umfassende KI-Governance nachweisen. Artikel 4 der Verordnung verlangt KI-Kompetenz für alle Mitarbeiter – und ist sanktionsbewehrt.
Die neuen Haftungsrisiken durch den EU AI Act erfordern von Unternehmen eine präzise Umsetzung der geforderten KI-Kompetenz und Dokumentationspflichten. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen, den Ihre Fachabteilungen jetzt dringend benötigen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Für Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2027. Die Strafen können sich aus verschiedenen Rechtsbereichen summieren: DSGVO, NIS-2 und der AI Act selbst. In der Spitze drohen Bußgelder von bis zu 13 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Bereits Ende 2025 trat die verschärfte Haftung durch die NIS-2-Richtlinie in Kraft. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz in regulierten Sektoren. Führungskräfte müssen Risikomanagement-Maßnahmen überwachen und sich beim BSI registrieren.
Lohntransparenz: Frist abgelaufen, Gesetz fehlt
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Doch die schwarz-rote Koalition hat keinen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt.
Arbeitsrechtler warnen vor einem erhöhten Klagerisiko. Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits fest: Ein einzelner besser bezahlter männlicher Kollege kann einen Diskriminierungsverdacht begründen. Studien vom Mai 2026 zeigen, dass 56 Prozent der Beschäftigten ihr Recht auf Gehaltstransparenz aktiv nutzen wollen.
Die Rechtsprechung klärt parallel den Rahmen für interne Ermittlungen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte Anfang 2025: Systematische Mitarbeiterbefragungen mit konkretem Aufklärungszweck sind zulässig. Ein Urteil vom 29. Mai 2026 stellte zudem klar: Der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes gilt nicht rückwirkend für Meldungen vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben haben viele Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nicht rechtssicher umgesetzt, was teure Bußgelder nach sich ziehen kann. Ein kostenloser Praxisleitfaden mit Checkliste hilft Ihnen dabei, interne Meldestellen DSGVO-konform zu organisieren und Mitarbeiter richtig zu schulen. HinSchG-Leitfaden mit Checkliste gratis herunterladen
EuGH entscheidet über Bußgeldregress
Eine grundsätzliche Weichenstellung steht bevor. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt: Darf EU-Recht einen nationalen Bußgeldregress gegen Leitungsorgane verbieten?
Hintergrund: Ein Geschäftsführer wurde wegen Beteiligung an einem Edelstahlkartell in Regress genommen. Gegen sein Unternehmen war ein Bußgeld von 4,1 Millionen Euro verhängt worden. D&O-Versicherungen decken solche Regressforderungen oft – das Bußgeld selbst bleibt aber ausgeschlossen.
Die Entscheidung des EuGH könnte Signalwirkung für andere Bereiche wie die DSGVO haben.
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