ETS 1: EU-Einigung hebt Schwelle der Marktreserve auf 700 Millionen Zertifikate
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 23:33 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine gezielte Anpassung der Regeln für das europäische Emissionshandelssystem ETS 1 erzielt. Kern des Beschlusses ist die Anhebung der Invalidierungsschwelle der Marktstabilitätsreserve (MSR) von bisher 400 Millionen auf künftig 700 Millionen Zertifikate.
Die Einigung stellt einen Kompromiss zwischen den Verhandlungspositionen beider EU-Institutionen dar. Während das Europäische Parlament ursprünglich eine Anhebung auf 650 Millionen Zertifikate ab Februar 2027 gefordert hatte, plädierte der Rat für eine vollständige Aussetzung des Mechanismus bis Ende 2030 mit einem anschließenden Wert von 800 Millionen.
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die Invalidierung unbefristet auszusetzen, fand keine Mehrheit. Damit bleibt die Entwertung von Berechtigungen oberhalb der neu definierten Schwelle grundsätzlich in Kraft.
Puffer gegen Preisschwankungen und Schutz der Industrie
Durch die Einigung können künftig bis zu 300 Millionen zusätzliche Rechte in der Reserve gehalten werden. Diese sollen als Puffer dienen, um extreme Preisausschläge abzufedern – insbesondere mit Blick auf die sinkende Gesamtemissionsobergrenze ab Mitte des nächsten Jahrzehnts.
Ziel von Parlament und Rat ist es, die langfristige Liquidität und Vorhersagbarkeit im Markt zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stützen.
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Darragh O'Brien, Irlands Minister für Klima, Energie und Umwelt, der im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft verhandelte, bezeichnete den Beschluss als ausgewogenes Ergebnis. Der Kompromiss biete der Industrie unmittelbare Flexibilität, sichere die Preisstabilität und schütze zugleich die Integrität des europäischen Kohlenstoffmarkts.
Historie und wirtschaftliche Bedeutung des Systems
Die Marktstabilitätsreserve war 2019 eingeführt worden. Nach Angaben der Europäischen Kommission dient das Instrument dazu, bei einem Marktüberschuss das Auktionsvolumen zu reduzieren und bei Knappheit zusätzliche Zertifikate freizugeben. Seit dem Start des spezifischen Invalidierungsmechanismus im Jahr 2023 wurden nach Angaben von Rat und Parlament bereits über 3 Milliarden Zertifikate dauerhaft vom Markt genommen.
Ausgangspunkt für die nun verhandelte Neuregelung waren ein Kommissionsvorschlag vom 01.04.2026 sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16.10.2026. Das ETS 1 deckt nach Angaben der Kommission rund 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union ab.
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EU-Daten zufolge entfallen im Schnitt rund 11 Prozent der europäischen Stromrechnung auf das Emissionshandelssystem; regional schwanken die Werte deutlich, etwa mit 24 Prozent in Polen und 20 Prozent in Tschechien.
Formelle Annahme und weitere Schritte
Die Neuregelung ist der Europäischen Kommission zufolge ein erster Schritt hin zu einer umfassenderen Modernisierung des Marktes. Im Rahmen der breiteren Überprüfung des ETS ist zudem vorgesehen, künftig eine schrittweise Senkung der Invalidierungsschwelle zu vereinbaren.
Die neuen Vorgaben treten unmittelbar nach ihrer formellen Annahme in Kraft. Der vorläufige Kompromiss muss hierfür noch formal vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU bestätigt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
