ESRS-Standards, Datenpunkte

ESRS-Standards: EU reduziert Datenpunkte um 60 Prozent

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 23:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission reduziert die ESRS-Datenpunkte um über 60% und hebt die Schwellenwerte für CSRD und CS3D an, um die Wirtschaft zu entlasten.

EU-Kommission vereinfacht Nachhaltigkeitsreporting: ESRS-Datenpunkte um 60% reduziert
Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch mit Dokumenten in einem hellen, professionellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission forciert ihre Bemühungen zur administrativen Entlastung der Wirtschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Zentrum steht dabei eine umfassende Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Anforderungen für Unternehmen und deren Wertschöpfungsketten erheblich vereinfacht.

Die jüngsten regulatorischen Anpassungen, die auch neue Schwellenwerte für Lieferkettenpflichten umfassen, markieren eine deutliche Kurskorrektur hin zu einer schlankeren Compliance-Struktur.

Massive Reduktion der Datenpunkte in den ESRS-Standards

Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten ESRS-Standards im Juli hat die EU-Kommission ein deutliches Signal für den Bürokratieabbau gesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Quantität der zu meldenden Informationen: Die Zahl der geforderten Datenpunkte wurde um mehr als 60 % reduziert.

Diese Maßnahme zielt primär darauf ab, die Komplexität der Berichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Akteure innerhalb globaler Wertschöpfungsketten handhabbar zu machen.

Durch die Straffung der Standards soll verhindert werden, dass Unternehmen durch eine zu hohe Informationstiefe in ihrer operativen Tätigkeit gehemmt werden. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen zu schaffen, jedoch mit einem Fokus auf wesentlich relevantere Kennzahlen.

Anpassung der Schwellenwerte für CSRD und CS3D

Die Vereinfachung der ESRS-Standards ist Teil eines breiteren Rahmens von Schwellenwertanpassungen, die den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen einschränken.

Bereits im Februar hat die EU-Kommission die Grenzwerte für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angehoben. Seither greifen die Verpflichtungen erst für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro erwirtschaften.

Diese Tendenz zur Konzentration auf größere Marktteilnehmer setzte sich zuletzt bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) fort. Hier wurden die Schwellenwerte Mitte August auf mehr als 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro festgelegt.

Anzeige

Wer sich mit den neuen EU-Importregeln befasst, muss neben den CSRD-Schwellenwerten auch die spezifischen Meldepflichten des CO2-Grenzausgleichs im Blick behalten. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die CBAM-Verordnung rechtssicher und schnell in Ihrem Unternehmen umsetzen. Gratis-Checkliste zur CBAM-Umsetzung herunterladen

Durch diese hohen Hürden werden primär große Konzerne direkt in die Pflicht genommen, was die indirekte Belastung für kleinere Zulieferer in der Wertschöpfungskette reduzieren dürfte.

Zeitplan für den Grenzausgleichsmechanismus CBAM

Neben den Berichts- und Sorgfaltspflichten schreitet auch die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) voran. Seit dem 1. Januar befindet sich der Mechanismus in seiner endgültigen Phase.

Unternehmen, die von diesen Regelungen betroffen sind, müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen, um den Dokumentationsanforderungen gerecht zu werden. Die EU hat hierfür einen klaren Zeitrahmen gesteckt: Die erste endgültige Erklärung im Rahmen dieses Systems ist bis zum 30. September 2027 fällig.

Anzeige

Viele Importeure sind von den neuen Nachweispflichten betroffen, ohne bereits über die notwendigen Prozesse zu verfügen – hier drohen empfindliche Bußgelder. Dieser kostenlose Report klärt auf, ob Ihre Waren der Meldepflicht unterliegen und wie Sie Berichte ohne teure Berater erstellen. Kostenlosen CBAM-Report für Importeure sichern

Insgesamt verdeutlichen die aktuellen Entwicklungen das Bestreben der europäischen Gesetzgebung, die Nachhaltigkeitstransformation durch weniger kleinteilige Vorgaben und höhere Anwendungsschwellen wirtschaftlich verträglicher zu gestalten. Die deutliche Reduktion der ESRS-Datenpunkte gilt dabei als zentraler Baustein, um die Akzeptanz der ESG-Regulierungen in der Breite der europäischen Wirtschaft zu sichern.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69953588 |