ESRS-40a: EFRAG startet Konsultation für 1.200 Drittstaaten-Konzerne
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 21:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Konsultationsphase für den Entwurf der Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für Unternehmen aus Drittstaaten eingeleitet. Mit der Veröffentlichung des sogenannten Exposure Draft ESRS-40a konkretisieren sich die Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem europäischen Markt tätig sind. Interessierte Kreise und betroffene Akteure haben nun bis zum 31. Oktober 2026 Zeit, zu den vorgeschlagenen Standards Stellung zu nehmen.
Der neue Standard betrifft Schätzungen zufolge rund 1.200 Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Die Kriterien für die Berichtspflicht sehen vor, dass Konzerne einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen müssen. Zusätzlich ist erforderlich, dass diese Unternehmen entweder über eine Tochtergesellschaft mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen Euro oder über eine entsprechende Zweigniederlassung im Unionsgebiet verfügen.
Zeitplan und methodischer Fokus
Die zeitliche Planung sieht vor, dass die betroffenen Drittstaatenunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2028 berichtspflichtig werden. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte müssten somit im Jahr 2029 veröffentlicht werden. Bis zum endgültigen Inkrafttreten der Regularien sind jedoch noch weitere Schritte notwendig. Nach Abschluss der aktuellen Konsultationsphase wird die Veröffentlichung des finalen Standards für Januar 2027 erwartet.
Inhaltlich unterscheidet sich der ESRS-40a-Entwurf in wesentlichen Punkten von den Standards für EU-ansässige Unternehmen. Der Fokus liegt primär auf der sogenannten Impact Materiality, also der Wesentlichkeit der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Eine Berichterstattung über die finanzielle Wesentlichkeit, die bei EU-Unternehmen üblich ist, sieht dieser spezifische Standardentwurf hingegen nicht vor.
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Der umstrittene Mixed Approach bei der Berichterstattung
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs ist der sogenannte Mixed Approach. Dieser sieht eine differenzierte geografische Betrachtung der Nachhaltigkeitsaspekte vor. Während klimabezogene Auswirkungen grundsätzlich global berichtet werden müssen, ist für andere Themenbereiche eine Beschränkung auf die Auswirkungen innerhalb der Europäischen Union möglich.
Dieser methodische Ansatz geht nach vorliegenden Informationen auf einen expliziten Wunsch der EU-Kommission zurück. Innerhalb der EFRAG gilt diese Aufteilung jedoch als umstritten. Die Diskussion dreht sich dabei vor allem um die Frage, inwieweit eine geografisch begrenzte Darstellung der Auswirkungen die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte beeinflusst.
Strategische Optionen für betroffene Konzerne
Für die betroffenen Unternehmen außerhalb der EU ergeben sich durch die Neuregelung verschiedene Handlungsoptionen. Sie können sich dazu entscheiden, ihre Berichterstattung vollständig nach dem neuen Standard ESRS-40a auszurichten. Alternativ steht es ihnen offen, den vollen Umfang der regulären ESRS-Standards anzuwenden, wie sie auch für EU-Unternehmen gelten.
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Zudem besteht die Möglichkeit, einen als gleichwertig anerkannten Berichterstattungsrahmen zu nutzen, sofern ein solcher durch die entsprechenden Instanzen definiert wird. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Wahl des Rahmens eine strategic Entscheidung darstellt, die sowohl den administrativen Aufwand als auch die Außenwirkung der Nachhaltigkeitskommunikation beeinflusst. Mit dem Start der Konsultation ist nun der formale Rahmen gesetzt, in dem die Details dieser künftigen Verpflichtungen finalisiert werden.
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