ESRS, Nachhaltsberichte

ESRS 2.0: EU senkt Nachhaltsberichte um 70 Prozent

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 11:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue ESRS-Standards senken Pflichtangaben um über 70 Prozent und entlasten Unternehmen finanziell.

EU-Kommission vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte drastisch
ESRS - Ein minimalistisches Diagramm, das eine Reduzierung um 70 Prozent darstellt, mit EU-Symbolik im Hintergrund. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am Dienstag legte die Behörde die überarbeitete Version der European Sustainability Reporting Standards (ESRS 2.0) vor. Ziel: die Berichtspflichten für Unternehmen massiv vereinfachen. Die Veröffentlichung startet den formalen Prozess zur Übernahme der Regeln.

70 Prozent weniger Datenpunkte

Die Änderungen sind tiefgreifend. Die Pflichtdatenpunkte in den Berichten sinken um mehr als 60 Prozent. Rechnet man alle Datenpunkte zusammen, liegt die Reduktion sogar bei über 70 Prozent im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen.

Das hat handfeste finanzielle Folgen. Schätzungen der Kommission zufolge können Unternehmen ihre Kosten um über 30 Prozent senken. Über fünf Jahre summiert sich die Entlastung auf rund 3,7 Milliarden Euro.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt aber der Kern der Berichterstattung. Neu ist ein Top-Down-Ansatz, der die relevanten Berichtsinhalte präziser identifizieren soll.

90 Prozent weniger berichtspflichtige Firmen

Das sogenannte Omnibus-I-Paket verändert grundlegend, wer überhaupt berichten muss. Die Schwellenwerte steigen deutlich:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz über 450 Millionen Euro

Nur wer beide Kriterien erfüllt, unterliegt künftig der vollen Berichtspflicht. Die Folge: Der Kreis der betroffenen Unternehmen schrumpft um rund 90 Prozent.

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Für kleinere Firmen gibt es einen freiwilligen Berichtsstandard (Voluntary Standard). Er enthält eine Obergrenze für Informationen aus der Wertschöpfungskette – ein Schutzschild gegen übermäßige Datenanfragen großer Geschäftspartner. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten haben zudem eine Übergangsfrist bis 2028.

Wann die neuen Regeln gelten

Die Delegierten Rechtsakte liegen jetzt beim Europäischen Parlament und beim Rat. Die Prüffrist beträgt zwei Monate, kann aber um weitere zwei Monate verlängert werden. Inkrafttreten sollen die Regeln drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt – voraussichtlich im vierten Quartal 2026.

Die verpflichtende Anwendung der ESRS 2.0 beginnt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen können die neuen Standards aber bereits freiwillig für 2026 anwenden. In einer Übergangsphase dürfen Firmen wählen: alte ESRS (2023), neue ESRS (2026) oder eine Kombination mit Erleichterungen.

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Parallel arbeiten die EU-Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA an weiteren Vereinfachungen. Am 6. Juli legten sie Vorschläge zur Entlastung bei der EU-Taxonomie vor. Stellungnahmen sind bis zum 12. August möglich.

Und noch eine Verschärfung kommt: Ein umfassendes Greenwashing-Verbot soll ab dem 27. September 2026 greifen. Strengere Regeln gegen irreführende Umweltaussagen flankieren die Berichterleichterungen.

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