ESG-Reform: EU senkt Nachhaltigkeitsdaten um zwei Drittel ab 2027
29.05.2026 - 05:50:27 | boerse-global.deEin neuer Entwurf sieht vor, die Anzahl der geforderten Nachhaltigkeitsdaten um fast zwei Drittel zu senken.
Vorgestellt wurde die Reform am 28. Mai 2026 auf einer Branchenveranstaltung von Deloitte und dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Das Ziel: weniger Bürokratie, ohne die Glaubwürdigkeit der ESG-Berichterstattung zu opfern.
Kleine Unternehmen bekommen eigenen Standard
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Besonders Mittelstand und Kleinunternehmen sollen profitieren. Die Kommission hat einen neuen freiwilligen Standard für Firmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern vorgelegt. Er basiert auf früheren Entwürfen des europäischen Beratungsgremiums EFRAG.
Kernstück ist eine sogenannte „Wertschöpfungsketten-Obergrenze“. Sie soll verhindern, dass Großkonzerne ihre umfangreichen Berichtspflichten einfach an kleinere Zulieferer weiterreichen. Bisher fordern viele große Firmen von ihren Partnern detaillierte ESG-Daten – oft ein enormer Aufwand für kleine Betriebe.
Der neue Standard gibt diesen Unternehmen nun eine klare, handhabbare Vorlage an die Hand.
Zeitplan: Freiwillig ab 2026, Pflicht ab 2027
Die Konsultationsentwürfe liegen seit dem 6. Mai 2026 vor. Unternehmen und Verbände können noch bis zum 3. Juni 2026 Stellung nehmen. Die endgültigen Standards will die Kommission im zweiten Quartal 2026 verkünden.
Die Einführung erfolgt gestaffelt:
- Geschäftsjahr 2026: Unternehmen können die vereinfachten Regeln freiwillig anwenden
- Geschäftsjahr 2027: Die reduzierten Pflichten werden für alle betroffenen Firmen verbindlich
Der große Wurf oder nur ein Zwischenschritt?
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Die Reform ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung der EU-Regeln zur Unternehmens-Transparenz. Während hier also abgespeckt wird, verschärft Brüssel an anderer Stelle die Gangart. So steht für Ende September 2026 ein Verbot nicht geprüfter Umweltaussagen an – ein harter Schlag gegen Greenwashing.
Analysten erwarten zudem eine umfassende Studie zur aktuellen Lage der ESG-Berichterstattung. Der Abschlussbericht soll im dritten Quartal 2026 erscheinen.
Bleibt die Frage: Reichen die Erleichterungen aus, um die Wirtschaft wirklich zu entlasten? Oder ist es nur der erste Schritt in einer längeren Reformreihe? Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU-Kommission ihr Versprechen von weniger Bürokratie tatsächlich einlöst.
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