ESG-Omnibus März 2026: Berichtspflicht sinkt von 45.000 auf 10.000
02.06.2026 - 07:20:43 | boerse-global.deDas Grüne Vermögensquote (GAR) genannt, die zentrale Nachhaltigkeitskennzahl der EU, steckt in einer tiefen Strukturkrise. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat in einer aktuellen Analyse massive Schwachstellen identifiziert und fordert eine gezielte Reform des Instruments.
Der GAR soll eigentlich messen, wie viel Geld Banken in ökologisch nachhaltige Aktivitäten fließen lassen. Doch die Kennzahl leidet unter erheblichen „blinden Flecken“ – das zeigt die am Montag veröffentlichte Studie des IW.
Datenlücken und hoher Verwaltungsaufwand
Das Hauptproblem: Der GAR ist durch eine begrenzte Taxonomiefähigkeit und große Datenlücken geschwächt. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Firmen mit Sitz außerhalb der EU. Die Folge: Hoher bürokratischer Aufwand für Banken bei gleichzeitig geringer Lenkungswirkung für nachhaltige Investitionen.
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Zwar haben das EU-„Omnibus“-Paket und die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 erste Erleichterungen gebracht. Doch das IW betont: Weitere Reformen sind nötig, damit der GAR zu einem funktionalen Werkzeug für die Finanzbranche wird.
ESG-Omnibus: Weniger Unternehmen, mehr Probleme
Der Reformbedarf zeigt sich besonders deutlich vor dem Hintergrund der jüngsten regulatorischen Kehrtwende. Mit dem ESG-Omnibus-Paket im März 2026 hat die EU-Kommission die Richtung geändert. Die Zahl der Unternehmen, die detaillierte Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, wurde drastisch reduziert – von rund 45.000 auf etwa 10.000.
Die neue Regel: Nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro sind berichtspflichtig. Für die betroffenen Unternehmen beginnen die Pflichten mit dem Geschäftsjahr 2027.
Banken in der Zwickmühle
Die Reduzierung der Berichtspflichten hat jedoch einen unerwarteten Nebeneffekt: Den Banken fehlen plötzlich die Daten. Weil weniger Firmen ESG-Informationen offenlegen müssen, wird die Datenbasis für das Risikomanagement und die GAR-Berechnung der Kreditinstitute dünner.
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Besonders prekär: KMU gelten nach den neuen Regeln als „geschützte Unternehmen“ und dürfen individuelle Datenanfragen von Banken ablehnen. Freiwillige Berichterstattung ist zwar über den VSME-Standard möglich, doch das reicht nicht.
Die mangelnde Datenverfügbarkeit erschwert den Banken die Bewertung von Klimarisiken. Und das, obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) Klimarisiken weiterhin als grundlegendes Finanzrisiko einstuft, das in die Bankenaufsicht integriert werden muss. Ein Dilemma, das sich so schnell nicht auflösen dürfte.
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