Erneuerbare Energien: Kabinett beschließt EEG-Reform am 29. Juli
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neuen Entwürfe für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Die Pläne von Ministerin Katherina Reiche sehen deutlich mildere Kürzungen vor als ursprünglich diskutiert. Besonders Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen profitieren von längeren Übergangsfristen.
Gestaffelter Ausstieg aus der festen Einspeisevergütung
Ein Kernpunkt der Reform betrifft neue Solaranlagen mit bis zu 25 Kilowatt Leistung. Anders als zunächst geplant, entfällt die Einspeisevergütung nicht sofort. Der Entwurf sieht eine befristete Übergangslösung vor: Ab 2027 erhalten diese Anlagen für maximal 36 Monate eine abgesenkte feste Vergütung. Danach müssen Betreiber ihren Strom direkt an der Börse vermarkten.
Für sehr kleine Anlagen bleibt die Übergangszahlung sogar bis 2029 bestehen. Ab 2030 soll die staatliche Absicherung komplett entfallen. Ziel ist es, das EEG von einem Fördersystem zu einem reinen Absicherungsinstrument umzubauen und den Bundeshaushalt zu entlasten. 2025 kostete die Solarförderung rund 16,5 Milliarden Euro.
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Weniger Kosten beim Netzmanagement
Die Reform adressiert auch die Kosten für das Engpassmanagement im Stromnetz. Jährlich entstehen durch Redispatch – das Herunterregeln von Anlagen bei Netzüberlastung – Kosten von etwa 3 Milliarden Euro. Eine Spitzenkappung soll diese Summe reduzieren.
Ursprünglich war geplant, Entschädigungen bei Netzengpässen für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen komplett zu streichen. Der Entwurf sieht nun eine Reduzierung vor, nicht den vollständigen Entfall. Anlagen können also nicht mehr ohne jede Kompensation abgeschaltet werden. Zudem steigt das Ausbauziel für Biomasse auf 9,5 Gigawatt bis 2035.
Branche warnt vor Investitionsrückgang
Die Wirtschaft reagiert gespalten auf die Pläne. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) fürchtet, dass die verkürzten Förderzeiträume den Solarausbau gefährden. Hauptgeschäftsführer Körnig erklärte, die Pläne seien nicht mehr zeitgemäß und bedrohten Milliardeninvestitionen sowie zehntausende Arbeitsplätze. Kritiker aus der Politik bemängeln zudem eine zu starke Rücksichtnahme auf Netzbetreiber.
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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Entschärfung des Entwurfs, kritisiert aber die kurze Frist für Stellungnahmen. Verbände und Bundesländer haben bis zum 22. Juli Zeit für ihre Rückmeldungen.
Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 58 Prozent (2025) auf 80 Prozent bis 2030 steigern. Die Entwürfe sind das Ergebnis monatelanger Abstimmungen zwischen Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium. Das Bundeskabinett soll die Reform voraussichtlich am 29. Juli beschließen.
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