Erneuerbare Energien: 0,2 Cent pro kWh für Kommunen ab Herbst
08.06.2026 - 19:46:04 | boerse-global.de
Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen sollen künftig verpflichtend einen Teil ihrer Erlöse an die Standortkommunen abgeben. Das sieht ein Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung vor.
Ziel ist es, die lokale Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu stärken. Bislang war die Beteiligung der Gemeinden freiwillig.
0,2 Cent pro Kilowattstunde
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Konkret sollen Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommunen zahlen. Das Gesetz umfasst rund sieben Paragrafen.
Für die Gemeinden bedeuten die festen Abgaben kalkulierbare Einnahmen. Eine einzelne Windkraftanlage bringt demnach jährlich rund 30.000 bis 40.000 Euro. Bei einer Solaranlage mit zehn Megawatt Leistung sind es etwa 20.000 Euro pro Jahr.
Die Landesregierung rechnet nicht mit spürbaren Auswirkungen auf die Strompreise. Die Belastung für Endverbraucher bleibe gering.
Geld für Kitas und Schwimmbäder
Das Gesetz soll im Herbst 2026 in Kraft treten. Die Kommunen müssen die Einnahmen gezielt in die lokale Infrastruktur investieren – etwa in Kindertagesstätten oder Schwimmbäder.
Mit der Regelung folgt Hessen dem Beispiel von neun anderen Bundesländern, die bereits verpflichtende Beteiligungen eingeführt haben.
Kritik kommt von den Grünen: Die geplante Abgabe sei zu niedrig, um einen echten Akzeptanzschub oder Lenkungseffekt zu erzielen.
Ambitionierter Ausbau mit Hürden
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Die Pflichtbeteiligung fällt in eine Phase des beschleunigten Windkraftausbaus. Ende 2024 waren in Hessen 1.181 Windräder mit einer Gesamtleistung von 2.641 Megawatt in Betrieb. Weitere 371 Anlagen waren bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb.
2025 kamen 23 neue Windräder mit 132 Megawatt ans Netz. Doch der Ausbau stockt: Rund 180 geplante Anlagen mit einer Kapazität von 964 Megawatt sind derzeit Gegenstand von Klageverfahren.
Die neue Abgabe soll helfen, solche Konflikte zu entschärfen – durch direkte finanzielle Teilhabe der Bürger und Kommunen vor Ort.
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