Ermittlungen, Siegelungsverfahren

Ermittlungen: Siegelungsverfahren blockieren Zugriff auf Jahre

07.06.2026 - 07:30:32 | boerse-global.de

Die Geschäftsprüfungskommission will eine nationale Erhebung zu versiegelten Datenträgern in Strafverfahren durchführen.

GPK plant Übersicht zu Siegelungsverfahren bei Ermittlungen
Ermittlungen - Ein Richterhammer ruht auf Rechtsdokumenten, mit verschwommenen digitalen Geräten im Hintergrund, was juristische Verzögerungen symbolisiert. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Hintergrund sind Berichte der Bundesanwaltschaft: Der Zugriff auf Handys und Laptops wird in sensiblen Fällen über Jahre blockiert.

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Jahrelange Wartezeiten bei Terror- und Geldwäscheverdacht

Im Fall eines Terrorverdächtigen in Winterthur können Ermittler derzeit nicht auf sichergestellte Geräte zugreifen. Die Siegelung der meisten elektronischen Datenträger wurde verlangt, ein Antrag auf Entsiegelung musste gestellt werden. Nun wartet die Behörde auf einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.

Selbst bei Terrorverdacht oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit gibt es keine Ausnahmeregelungen, betont Bundesanwalt Stefan Blättler.

Die Verfahrensdauer ist erheblich. In einem Fall zur Pressearbeit eines Bundesrats zogen sich die Ermittlungen über zweieinhalb Jahre. Bei einem Geldwäscheverfahren wartete die Bundesanwaltschaft fünf Jahre auf die Auswertung einer Mailbox. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Entsiegelungsanträge ist seit 2020 um rund 40 Prozent gestiegen.

Verteidiger nutzen Siegelung als Verzögerungstaktik

Obwohl die Politik die Regeln 2024 verschärfte, bleibt der Erfolg mäßig. GPK-Mitglied Manuela Weichelt kritisiert: Viele Anwälte verlangen die Siegelung standardmäßig, um Verfahren gezielt zu verzögern.

Rund 90 Prozent der versiegelten Geräte werden letztlich doch freigegeben. Das Siegelungsrecht dient häufiger als taktisches Mittel denn zum Schutz von Geheimnissen. Die GPK prüft nun gesetzliche Ausnahmen für Terrorismus oder Bedrohungen der nationalen Sicherheit.

Deutsche Generalstaatsanwälte fordern Reform des Weisungsrechts

Parallel zu den Schweizer Problemen drängen deutsche Generalstaatsanwälte auf strukturelle Veränderungen. Anfang der Woche beschlossen sie eine Reform des externen Weisungsrechts. Derzeit können Justizminister in laufende Ermittlungen eingreifen – das schränkt die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ein.

Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen wegen dieses Weisungsrechts keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. Eine ähnliche Reformforderung der Justiz war 2020 gescheitert.

BGH lässt ANOM-Chatprotokolle als Beweismittel zu

Trotz rechtlicher Hürden gibt es neue Grundsatzentscheidungen zur digitalen Beweisführung. Der Bundesgerichtshof entschied im Februar (Az. 2 StR 43/25): Chatprotokolle des Dienstes ANOM sind in Deutschland grundsätzlich als Beweismittel zulässig. Das gilt auch, wenn die genaue Art der Datengewinnung durch ausländische Behörden nicht vollständig nachvollziehbar ist. Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Linie bereits im September 2025.

Hessen setzt auf KI gegen Datenflut

Um Massenverfahren wie Online-Betrug effizienter zu bewältigen, kündigte Hessens Justizminister Christian Heinz heute den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz an. Ein entsprechendes Tool soll bis zum Ende der Legislaturperiode eingeführt werden. Hessen hat nach eigenen Angaben mehr als 100 Millionen Euro investiert und leitet die Länderarbeitsgruppe zur digitalen Agenda im Strafprozessrecht.

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Verschärfung des Sexualstrafrechts geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich gestern für ein Konsensprinzip im Sexualstrafrecht aus. Sexuelle Handlungen sollen nur dann straffrei bleiben, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. In Deutschland gilt seit 2016 der Grundsatz, dass ein erkennbares Nein ausreicht.

Landeskriminalämter nutzten Werbedaten ohne richterlichen Beschluss

Unter datenschutzrechtlicher Beobachtung stehen neue Ermittlungsmethoden. Landeskriminalämter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kommerziell erworbene Standortdaten aus der Werbeindustrie genutzt. Datenschützer warnen vor einer Umgehung rechtsstaatlicher Kontrollen – für den Erwerb der Daten lag kein richterlicher Beschluss vor. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern hat die Nutzung dieser Datenquellen für die Zukunft bereits ausgeschlossen.

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