Erbschaftsteuer-Reform: Freibeträge könnten auf 5 Millionen sinken
06.07.2026 - 19:35:15 | boerse-global.de
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Steuerneutral verkaufen – ohne böses Erwachen
Ein zentrales Instrument ist der qualifizierte Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Fachanwälte für Steuerrecht empfehlen ihn, um sogenanntes „Dry Income“ zu vermeiden. Das Problem: Ein Veräußerungsgewinn wird rechtlich realisiert, dem Verkäufer fließt aber kein Geld zu – etwa weil die Gegenleistung aus Anteilen besteht. Die Steuer kommt trotzdem.
Damit der Tausch steuerneutral zu Buch- oder Zwischenwerten klappt, müssen Voraussetzungen stimmen. Die übernehmende Firma muss eine Kapitalgesellschaft sein und nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte halten. Für natürliche Personen gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Wer innerhalb dieser Zeit wieder über die Anteile verfügt, zahlt rückwirkend Steuern auf den ursprünglichen Gewinn.
Teilverkauf mit Rückbeteiligung: Das Rollover-Modell
Bei Private-Equity-Deals gewinnen Teilverkäufe an Bedeutung. Der Inhaber veräußert nicht sein ganzes Unternehmen, sondern reinvestiert einen Teil des Erlöses in die neue Erwerbergesellschaft (NewCo). So generiert er Liquidität und partizipiert über die Rückbeteiligung an künftigen Wertsteigerungen.
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Der Vorteil: Das reinvestierte Kapital wird steuerlich gestundet. Der Verkäufer behält Kontrolle und profitiert von der Expertise und dem Kapital des neuen Partners. Wichtig sind klare Governance-Regeln in der NewCo und Earn-out-Klauseln, die zusätzliche Zahlungen an künftige Meilensteine knüpfen.
Was die Praxis zeigt
Die Circus SE übernahm Anfang Juli 2026 Alberts Food Robotics. Ein signifikanter Teil des Kaufpreises wurde durch 1,2 Millionen neue Aktien beglichen. Ergänzt wurde die Struktur durch erfolgsabhängige Komponenten und eine Lock-up-Periode für das Management bis Herbst 2028.
Auch Sanierungen nutzen steueroptimierte Übertragungen. Im Juni 2026 erwarb die italienische Pidigi S.p.A. wesentliche Vermögenswerte der insolventen Sympatex Technologies – eine übertragende Sanierung mit Fokus auf Markenrechte und immaterielle Werte.
Gefahr durch Erbschaftsteuer-Reform
Trotz aller Gestaltungsmöglichkeiten warnen Juristen vor Verschärfungen. Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht prüft die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Politisch ist eine Senkung der Freibeträge von 26 Millionen auf 5 Millionen Euro im Gespräch.
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Wirtschaftsforscher schätzen: Zehntausende Familienunternehmen wären betroffen. Experten raten zur vorweggenommenen Erbfolge. Durch Schenkungen mit Zehnjahresfristen, Nießbrauchsmodelle oder Familiengesellschaften lassen sich Vermögen noch unter aktueller Rechtslage sichern. Besonders bei Immobilienportfolios und großen Betriebsvermögen besteht Handlungsbedarf – die Verkehrswertorientierung im Bewertungsrecht treibt die Steuerlast.
