Erbschaftsteuer, DIHK

Erbschaftsteuer: DIHK warnt vor Verkäufen bei Firmenerben

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

DIHK-Präsident Peter Adrian warnt vor Verkäufen und Belastungen für Investitionen, falls die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen eingeschränkt wird. Hintergrund ist die angespannte Lage bei anstehenden Unternehmensübergaben.

DIHK-Chef verteidigt Erbschaftsteuer-Verschonung für Firmenerben
Haus der Deutschen Wirtschaft (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Adrian verweist auf Übergaben und Arbeitsplätze

  • Peter Adrian verteidigt die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer.
  • Die Forderung bezieht sich auf Familienunternehmen, Beschäftigte, Auszubildende und ganze Regionen.
  • 2024 führten die IHKs fast 10.000 Beratungen zu Unternehmen mit anstehender Übergabe.
  • Mehr als jeder vierte dieser Betriebe erwägt laut Adrian inzwischen die Aufgabe.

Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, hat die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer für Firmenerben gegen Kritik verteidigt. Eine Verschlechterung könne nach seiner Darstellung die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen.

„Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“.

Steuer soll nicht zum Verkaufsgrund werden

Adrian argumentierte, die Verschonung sei keine Subvention, sondern an Vorgaben wie die Weiterführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gebunden. Das Betriebsvermögen stecke in aller Regel in Maschinen, Hallen und Innovationen und stehe den Nachfolgern nicht als frei verfügbares Geld zur Verfügung.

Fehle die Verschonung, könnten bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden, warnte der DIHK-Chef. Vielen Erben bleibe dann möglicherweise nur, Teile des Betriebs oder das gesamte Unternehmen zu verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen.

IHKs beraten zu immer mehr Übergaben

Adrian verwies auf die eigenen Zahlen der Industrie- und Handelskammern. Im Jahr 2024 führten die IHKs demnach fast 10.000 Beratungen mit Unternehmen, die vor einer Übergabe stehen.

Das sei ein Rekordwert, sagte Adrian. Mehr als jeder vierte dieser Betriebe erwäge inzwischen sogar die Aufgabe; eine härtere Besteuerung der Nachfolge wäre in dieser Lage das falsche Signal.

Stundung gilt nicht als gleichwertiger Ersatz

Auch eine Stundung der Erbschaftsteuer könne die Verschonung aus Sicht des DIHK-Präsidenten nicht ersetzen. Sie verteile die Belastung lediglich über die Zeit und entziehe Unternehmen über Jahre Mittel für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung.

Die Debatte über die Verschonung von Betriebsvermögen fällt mit den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer am 12. und 13. Oktober 2026 zusammen. Im Mittelpunkt steht unter anderem die Frage, ob die weitreichende Begünstigung von Firmenerben mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.

Nach geltendem Recht können 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben; unter zusätzlichen Bedingungen ist auch eine vollständige Verschonung möglich. Dafür müssen Erwerber den Betrieb je nach Modell fünf oder sieben Jahre fortführen und Vorgaben zur Lohnsumme einhalten. Für sehr große Vermögen existiert zudem eine Verschonungsbedarfsprüfung.

Streit über Umfang und Zielgenauigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hatte die grundsätzliche Begünstigung von Unternehmensnachfolgen 2014 akzeptiert, sie aber an den Schutz von Arbeitsplätzen und eine zielgenaue Ausgestaltung geknüpft. Genau daran entzündet sich die aktuelle Auseinandersetzung: Kritiker halten die heutigen Regeln insbesondere bei sehr großen Übertragungen für zu großzügig.

Eine Reform könnte die Belastung stärker nach Unternehmensgröße und tatsächlicher Leistungsfähigkeit staffeln. Befürworter der geltenden Regeln verweisen dagegen darauf, dass Unternehmensvermögen in Maschinen, Immobilien und laufenden Geschäften gebunden ist und eine kurzfristige Steuerzahlung Verkäufe oder Investitionskürzungen auslösen kann.

Folgen für Nachfolgeplanung

Für Familienunternehmen bleibt die Rechtslage bis zu einer Entscheidung unverändert. Ein Urteil wird voraussichtlich nicht unmittelbar am Verhandlungstag fallen; mit einer Entscheidung wird erst im weiteren Verlauf gerechnet. Je nach Ausgang könnten Gesetzgeber und Unternehmen vor neuen Regeln für Übertragungen und Nachfolgeplanungen stehen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

FOCUS online: „Karlsruhe verhandelt: Was sich für Erben jetzt ändern könnte“ (10.10.2026)

Der Beitrag ordnet die bevorstehenden Verhandlungen ein und beschreibt die geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Anders als die dts-Meldung, die den Schutz durch die Perspektive der Wirtschaft begründet, legt er den Schwerpunkt auf mögliche verfassungsrechtliche Grenzen und Reformoptionen.

taz: „Erbschaftsteuer: Gerechter erben – geht das?“ (10.10.2026)

Die taz stellt die Gleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen sowie die Größenordnung steuerfreier Übertragungen in den Mittelpunkt. Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Erwartung, dass Karlsruhe die Ausgestaltung der Verschonung prüft; offen bleibt, ob es bei punktuellen Änderungen oder einer weitergehenden Reform bleibt.

Die Medienberichte bestätigen damit den zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsverfahren, setzen aber unterschiedliche Akzente: wirtschaftliche Belastbarkeit auf der einen, Verteilungsgerechtigkeit und Zielgenauigkeit auf der anderen Seite.

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