Erbschaftsteuer: BFH erlaubt Gartengrundstücke beim Familienheim
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der steuerlichen Behandlung von Erbschaften haben aktuelle Fachbeiträge die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Familienheimen konkretisiert. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Einbeziehung von Gartengrundstücken sowie verschärfte Prüfschwerpunkte der Finanzbehörden bei der Bearbeitung von Steuererklärungen.
BFH-Urteil zur Einbeziehung von Außenanlagen
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II R 27/23) sorgt für Klarheit bei der Vererbung von Wohneigentum. Gemäß der Entscheidung umfasst die Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbstG auch die mitgenutzten Garten- und Wegeflächen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das zuständige Belegenheitsfinanzamt diese Flächen als eine wirtschaftliche Einheit festgestellt hat. Dieser Feststellungsbescheid ist für das Erbschaftsteuerfinanzamt bindend.
Juristen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bisher häufig eine Anpassung des Grundbucheintrags vorgenommen wurde, um die Zugehörigkeit von Flächen zu demonstrieren.
Eine Rechtsanwältin erläuterte dazu, dass stattdessen nun verstärkt die tatsächliche Einheit des Grundstücks betont werden könne, beispielsweise durch eine durchgehende, einheitliche Heckeneinfriedung. Der BFH mahnte jedoch zur Vorsicht: Eine Zusammenführung von Grundstücken dürfe nicht missbräuchlich zur reinen Steuerumgehung eingesetzt werden.
Strenge Vorgaben für die Steuerfreiheit
Die Gewährung der Steuerfreiheit für ein Familienheim bleibt an strikte Bedingungen geknüpft. Erben müssen das Objekt spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst beziehen. Zudem ist eine ununterbrochene Eigennutzung über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren vorgeschrieben. Eine weitere wesentliche Grenze betrifft die Größe der Immobilie: Die Steuerbefreiung ist auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt.
Wer sich mit dem Thema Erben befasst, erkennt schnell, wie wichtig rechtssichere Dokumente für den Ernstfall sind. Dieser kostenlose Ratgeber liefert geprüfte Vorlagen und wertvolle Tipps, um die eigene Familie abzusichern und Erbschaftsteuer zu sparen. Berliner Testament, Patientenverfügung & Erbschaftstipps kostenlos sichern
Dokumentationspflichten und Prüfschwerpunkte der Finanzverwaltung
Parallel zu den rechtlichen Entwicklungen beim Erbe rücken veränderte Verwaltungsabläufe in den Fokus. Die Finanzbehörden stellen zunehmend von der Belegvorlagepflicht auf eine Belegvorhaltepflicht um. Steuerpflichtige müssen Nachweise grundsätzlich nur noch aufbewahren und auf Anforderung vorzeigen.
Bei sogenannten bedeutenden Sachverhalten wird jedoch empfohlen, Belege weiterhin direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Dies betrifft insbesondere neue, erstmalige oder einmalige Vorgänge sowie außergewöhnliche Vorfälle oder erhebliche Abweichungen zum Vorjahr. Die Finanzverwaltung hat insgesamt 16 Konstellationen identifiziert, die einer besonders kritischen Prüfung unterliegen.
Zu diesen Schwerpunkten zählen unter anderem:
* Vorsorge und Rente: Erstmalige Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie freiwillige Mehrzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
* Spenden: Bei Beträgen über 300 Euro ist weiterhin eine formale Spendenbescheinigung erforderlich; darunter genügt ein Bankbeleg.
* Unterhalt: Seit dem Steuerjahr 2025 sind Unterhaltsleistungen nur noch per Banküberweisung absetzbar.
Zudem erfolgt eine Verrechnung, wenn das unterstützte Kind eigene Einnahmen von mehr als 624 Euro pro Jahr erzielt.
* Berufliche Aufwendungen: Erstmalige doppelte Haushaltsführung (mit Unterkunftskosten bis 1000 Euro monatlich), Reisekosten sowie das häusliche Arbeitszimmer.
* Homeoffice: Für die Arbeit von zu Hause kann eine Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend gemacht werden, wobei der Höchstbetrag bei 1260 Euro pro Jahr liegt.
Was viele Bürger beim Thema Nachlass unterschätzen, führt im Ernstfall oft zu unnötigen Kosten und familiären Konflikten. Ein kostenloser Report zeigt nun, wie Sie häufige Fehler beim Testament vermeiden und Ihre Angehörigen rechtssicher schützen. Kostenlosen Report für Nachlass und Vorsorge herunterladen
Weitere Prüffelder betreffen die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen über die Fünftelregelung, die seit 2025 nicht mehr unmittelbar vom Arbeitgeber berücksichtigt wird, sowie Anträge auf unbeschränkte Steuerpflicht.
Letztere erfordern, dass mindestens 90 Prozent der Einkünfte in Deutschland erzielt werden oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Auch Verluste aus Kapitalvermögen und erstmalige ausländische Einkünfte führen regelmäßig zu tiefergehenden Prüfungen durch die Finanzämter.
