Erbschaftsteuer: 95 Prozent des erfassten Erbvolumens entfallen auf den Westen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), fordert einen finanziellen Ausgleich zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Erbschaftsteueraufkommen. Zudem regt sie an, Ausnahmen und Privilegien bei sehr großen Vermögensübertragungen auf den Prüfstand zu stellen.
Für einen solchen Steuerausgleich zwischen den Ländern wäre allerdings eine Grundgesetzänderung erforderlich. Kaiser begründet ihren Vorstoß mit dem Ziel, gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu schaffen, und verweist auf die unterschiedlichen Wirtschafts- und Eigentumsordnungen sowie die Umbrüche nach 1990.
Erhebliche Schieflage beim Erbvolumen und Steueraufkommen
Hintergrund der Forderung ist die fortbestehende Diskrepanz bei den Vermögensübertragungen zwischen Ost und West. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen im Jahr 2025 insgesamt 95 % des steuerlich erfassten Gesamtwerts von Erbschaften und Schenkungen auf Westdeutschland, was 142,5 Mrd. € entspricht.
Ostdeutschland einschließlich Berlin kam dagegen auf ein Volumen von 8 Mrd. €. Bei einem Bevölkerungsanteil von 19 % entfielen auf den Osten damit lediglich 5 % der steuerlich erfassten Vermögensübertragungen. Rechnerisch entsprach dies pro Kopf gut 2.100 € im Westen und knapp 500 € im Osten.
Ähnlich stellt sich die Situation bei den Steuereinnahmen dar: Von insgesamt 21,4 Mrd. € an festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer entfielen laut dem Statistischen Bundesamt 20,4 Mrd. € auf den Westen und 1 Mrd. € auf den Osten. Übertragungen innerhalb der persönlichen Freibeträge werden von der Statistik nicht erfasst.
Große Unterschiede bei Haushaltsvermögen und Vorsorge
In ihrem Jahresbericht „In Bewegung bleiben“ beziffert Kaiser das durchschnittliche Nettovermögen je Haushalt für das Jahr 2023 im Osten auf 125.500 € und im Westen auf 257.100 €. Beim Immobilienvermögen lag der Durchschnittswert im Osten bei 97.800 €, während er im Westen 214.500 € erreichte.
Zudem verwies die Ostbeauftragte auf fortbestehende Unterschiede bei Einkommen, Renten und privater Vorsorge: So verfügten 27,9 % der 45- bis 64-Jährigen im Osten über eine Kapitallebensversicherung, verglichen mit 40,4 % in Westdeutschland.
Der Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Sebastian Dullien, führt die Vermögenslücke unter anderem auf die DDR-Zeit, niedrigere ostdeutsche Löhne und eine häufigere Arbeitslosigkeit zurück.
Debatte um Grunderbe und anstehende Gerichtsentscheidung
Um den Vermögensaufbau jüngerer Generationen zu unterstützen, brachte Kaiser erneut ein staatliches Grunderbe für 18-Jährige ins Gespräch. Ein früherer Vorschlag sah hierbei ein Startkapital von 20.000 € für jeden 18-Jährigen vor.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen eine deutliche Schieflage: 95 % des steuerlich erfassten Erbvolumens von 142,5 Mrd. € entfielen 2025 auf Westdeutschland, auf den Osten kamen 8 Mrd. €. Gleichzeitig verhandelt das Bundesverfassungsgericht Mitte Oktober 2026 über die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen und über regional differenzierte Steuersätze und Freibeträge. Wer Nachfolgen begleitet, sollte die Prüfungsmaßstäbe kennen, bevor sich die Rahmenbedingungen ändern. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer-Reform anfordern
Am 30. September 2026 wurde zudem im Rahmen ihres Berichts eine perspektivische staatliche Förderung von monatlich 10 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren über eine Frühstartrente beziehungsweise ein gefördertes Altersvorsorgedepot thematisiert.
Die Bundesregierung sieht die Einführung einer Frühstartrente und einer privaten Altersvorsorge ab 2027 vor. Zudem unterstützt sie bundesweit rund 4.000 Schulen über das Start-Chancen-Programm, darunter etwa 560 Einrichtungen im Osten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Erbschaftsteuer stehen derweil auch juristisch zur Disposition: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte Oktober 2026 über zwei Klagen zur Erbschaftsteuer. Gegenstand der Prüfungen sind die bestehenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sowie die Forderung des Freistaats Bayern nach regional differenzierten Steuersätzen und Freibeträgen.
Wahrnehmung von Aufstiegschancen und Repräsentanz
Ergänzend zu den steuerpolitischen Vorschlägen verweisen Daten des Deutschland-Monitors auf ein ausgeprägtes Ungleichheitsgefühl in der Bevölkerung. Zwar gaben 95 % der Befragten an, dass Leistung und Fleiß den Aufstieg bestimmen sollten, und 91 % nannten Bildung als entscheidenden Faktor.
Tatsächlich ausschlaggebend seien nach Ansicht der Teilnehmer jedoch Vermögen und Beziehungen (jeweils 80 %) sowie die soziale Herkunft (72 %), während Leistung und Fleiß nur von 69 % als real entscheidend genannt wurden.
Während bundesweit 22 % der Befragten mehr soziale Auf- als Abstiege wahrnehmen, sehen in Ostdeutschland 49 % mehr Abstiege. Für den Kurzbericht wurden 2.760 Interviews aus einer Erhebung mit rund 4.000 Gesprächen ausgewertet; die Gesamtergebnisse sollen im Februar veröffentlicht werden.
Gleichzeitig bleibt der Anteil ostdeutscher Führungskräfte gering. Laut dem Eliten-Monitor erhöhte sich der Anteil Ostdeutscher an Spitzenpositionen in zwölf staatlichen und privaten Sektoren von 10,9 % im Jahr 2018 auf 12,1 % im Jahr 2024; bei den 100 größten deutschen Unternehmen stammten laut dem Bericht alle Führungskräfte aus dem Westen.
Verschonungsregeln für Betriebsvermögen stehen auf dem Prüfstand, und der Freistaat Bayern fordert regional unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Für die Nachfolgeberatung heißt das: Die geltenden Gestaltungen bleiben vorerst anwendbar, ihre Belastbarkeit ist aber offen. Der Leitfaden fasst die Prüfungspunkte zusammen und zeigt, welche Schritte Sie in laufenden Mandaten jetzt vorbereiten können. Checkliste Verschonungsregeln jetzt sichern
Zwar stieg der Anteil Ostdeutscher unter Führungskräften in obersten Bundesbehörden von 13,9 % im Jahr 2022 auf 16,3 %, dennoch fordert Kaiser eine stärkere Repräsentanz auf allen Ebenen in Ministerien, Wirtschaft, Justiz und Medien.
Zudem verwies die Ostbeauftragte darauf, dass das Sondervermögen für Investitionen 500 Mrd. Euro umfasse und ostdeutsche Universitäten mehr Patente anmeldeten als westdeutsche Hochschulen, diese jedoch vor Ort wegen fehlenden Kapitals noch zu selten wirtschaftlich genutzt würden.
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