Erbschaften, Schenkungen

Erbschaften und Schenkungen: Westen erhält 142,5 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 08:19 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

2025 wurden in den westlichen Bundesländern 142,5 Milliarden Euro an Vermögensübertragungen steuerlich veranlagt. Auf den Osten und Berlin entfielen 8,0 Milliarden Euro – entsprechend konzentrierte sich auch die festgesetzte Steuer im Westen.

Extremes Ost-West-Gefälle bei Erbschaften und Schenkungen
Finanzamt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bei Erbschaften und Schenkungen zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle. 2025 entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen auf die westlichen Bundesländer.

142,5 Milliarden Euro im Westen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes veranlagten die Finanzverwaltungen im Westen Vermögensübertragungen im Wert von 142,5 Milliarden Euro. Auf die östlichen Bundesländer und Berlin entfielen 8,0 Milliarden Euro.

In den östlichen Ländern und Berlin lebten Ende 2025 knapp 19 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Ihr Anteil am Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Erbschaften und Schenkungen lag jedoch bei lediglich 5 Prozent.

Pro Kopf mehr als viermal so viel

Pro Kopf wurden im Westen gut 2.100 Euro an vererbtem oder verschen­ktem Vermögen steuerlich veranlagt. In den östlichen Ländern und Berlin waren es knapp 500 Euro. Der gesamtdeutsche Durchschnitt lag bei gut 1.800 Euro pro Kopf.

Auch Steueraufkommen konzentriert sich im Westen

Das regionale Gefälle zeigt sich auch bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer. Von insgesamt 21,4 Milliarden Euro entfielen 20,4 Milliarden Euro auf die westlichen Bundesländer, während in den östlichen Ländern und Berlin 1,0 Milliarden Euro festgesetzt wurden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Wegen späterer Zahlungsflüsse, Änderungsfestsetzungen und möglicher Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung entspricht die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres.

Die Zahlen zeigen ein starkes regionales Gefälle bei den Vermögenswerten, die Finanzämter im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen steuerlich berücksichtigen. Der Unterschied betrifft nicht nur einzelne besonders große Übertragungen, sondern schlägt sich auch in den Pro-Kopf-Werten und bei der festgesetzten Steuer nieder.

Ein wesentlicher struktureller Hintergrund liegt in der unterschiedlichen Vermögensausstattung der Regionen. Westdeutsche Länder verfügen im Durchschnitt über höhere Immobilien- und Unternehmenswerte sowie größere private Vermögen. Diese Unterschiede prägen die steuerlich erfassten Übertragungen über Generationen hinweg. Die Statistik misst dabei nicht das gesamte tatsächlich vererbte oder verschenkte Vermögen, sondern die von den Finanzverwaltungen veranlagten Werte.

Was die Zahlen für die Länder bedeuten

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Deshalb konzentriert sich auch das Aufkommen dort, wo besonders hohe Vermögensübertragungen veranlagt werden. Die 21,4 Milliarden Euro festgesetzte Steuer sind allerdings nicht mit den im selben Jahr eingegangenen Einnahmen gleichzusetzen: Zahlungszeitpunkte, spätere Änderungen und Steuererlasse können die tatsächlichen Einnahmen zeitlich verschieben.

Für die private Vermögensplanung bleibt außerdem entscheidend, dass Freibeträge, Verwandtschaftsgrad und die Art des Vermögens die individuelle Steuerlast bestimmen. Die regionale Statistik beschreibt daher vor allem die Größenordnung und Verteilung der steuerlich erfassten Vermögensübertragungen, nicht die Belastung jedes einzelnen Erben oder Beschenkten.

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