Erben, Deutschland

Erben in Deutschland: Steuerfalle droht trotz Rekordeinnahmen

25.05.2026 - 03:11:17 | boerse-global.de

Private Immobilienbesitzer tragen zunehmend die Steuerlast, während Unternehmensübertragungen einbrechen.

Erben in Deutschland: Steuerfalle droht trotz Rekordeinnahmen - Foto: über boerse-global.de
Erben in Deutschland: Steuerfalle droht trotz Rekordeinnahmen - Foto: über boerse-global.de

Die deutsche Erbschaftsteuer hat 2024 mit 13,3 Milliarden Euro ein Rekordhoch erreicht – ein Plus von 12,3 Prozent zum Vorjahr. Besonders betroffen: private Immobilienbesitzer und Sparer, während Unternehmensübertragungen drastisch einbrachen.

Rekordsteuern bei sinkenden Betriebsvermögen

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus September 2025 zeichnen ein widersprüchliches Bild. Obwohl das übertragene Betriebsvermögen um fast 28 Prozent zurückging, stiegen die Steuereinnahmen kräftig. Der Grund: Die Immobilienbewertung zog an. Der Wert übertragener Grundstücke kletterte auf 46,4 Milliarden Euro.

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„Die Steuerlast verlagert sich zunehmend von großen Unternehmensnachfolgen auf private Vermögen", analysieren Steuerexperten. Während die Zahl der sogenannten Mega-Übertragungen über 26 Millionen Euro um fast die Hälfte einbrach, geraten normale Familienimmobilien in Ballungsräumen immer häufiger über die Freibeträge.

Die Zehn-Jahres-Frist wackelt

Ein zentrales Instrument der Steuerplanung steht auf dem Prüfstand. Bislang können Ehegatten alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei verschenken, Kinder 400.000 Euro. Dieses „Zehn-Jahres-Reset" ermöglichte den steuerfreien Transfer beträchtlicher Vermögen über Jahrzehnte.

Die SPD legte im Januar 2026 ein Konzeptpapier vor, das diesen Mechanismus abschaffen will. Vorgeschlagen wird ein lebenslanger Freibetrag von rund einer Million Euro – aufgeteilt in 900.000 Euro für Familienangehörige und 100.000 Euro für Dritte. Ein formeller Gesetzesentwurf ist das zwar nicht, doch die politische Stoßrichtung ist klar: Wer große Immobilienvermögen über mehrere Freibetrags-Zyklen übertragen wollte, müsste sich beeilen.

Nießbrauch als Rettungsanker

Angesichts steigender Bewertungen gewinnt das Modell des Nießbrauchs an Bedeutung. Wer eine Immobilie verschenkt, sich aber das Nutzungsrecht vorbehält, senkt den steuerpflichtigen Wert des Geschenks erheblich.

Die Berechnung erfolgt über die amtlichen Tabellen des Bundesfinanzministeriums: Der Jahresmietwert wird mit einem Altersfaktor multipliziert. Je jünger der Schenker, desto höher der Nießbrauchswert – und desto niedriger die Steuerlast. Ein Beispiel: Bei einer Immobilie im Wert von 1,4 Millionen Euro kann der steuerpflichtige Betrag durch den Nießbrauch massiv sinken.

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Doch Vorsicht: Verzichtet der Schenker später vorzeitig auf sein Nutzungsrecht, ohne angemessene Gegenleistung, wertet das Finanzamt dies als zweite Schenkung.

Unternehmensnachfolge unter Druck

Für Firmeninhaber gelten besondere Regeln. Die Paragrafen 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes bieten zwei Modelle: eine 85-prozentige Verschonung bei fünfjähriger Behaltensfrist und eine 100-prozentige bei sieben Jahren. Voraussetzung: Die Lohnsumme muss mindestens 400 beziehungsweise 700 Prozent des Ausgangswerts betragen.

Das SPD-Konzept zielt auch hierauf: Ein fester Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen soll kleine und mittlere Unternehmen schützen, während größere Werte stärker besteuert werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Privilegien entscheiden. Verfassungsrechtler rechnen mit einer Verschärfung – ähnlich wie bei früheren Urteilen, die übertriebene Vergünstigungen für Großvermögen kippten.

Rückwirkende Gesetze: Das neue Risiko

Ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 2025, veröffentlicht im März 2026 (Az. II R 7/23), sorgt für zusätzliche Unsicherheit. Die Richter bestätigten: Rückwirkende Steuergesetze sind unter bestimmten Umständen verfassungsgemäß.

Konkret ging es um die Erbschaftsteuerreform 2016, die auf Übertragungen angewandt wurde, die Monate vor der Verkündung des Gesetzes stattfanden. Der BFH urteilte: Auf den Fortbestand alter, günstiger Regelungen könne niemand vertrauen, sobald eine Reform absehbar sei.

Steuerberater sehen darin eine Warnung für die laufende Planung. Sollte das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Freistellungen kippen, könnten Übertragungen aus der Übergangszeit nachträglich strengeren Regeln unterworfen werden.

Ausblick: Handlungsdruck für Vermögende

Die zweite Jahreshälfte 2026 wird richtungsweisend. Das erwartete Karlsruher Urteil zu den Betriebsvermögens-Privilegien dürfte die nächste Reform einläuten. Sollte der Gesetzgeber nachziehen, könnte die Ära nahezu steuerfreier Übertragungen für große Familienunternehmen enden.

Steuerberater empfehlen einen proaktiven, aber flexiblen Ansatz: Aktuelle Freibeträge und Nießbrauchsmodelle nutzen, aber vertragliche Klauseln einbauen, die Anpassungen bei Gesetzesänderungen ermöglichen. Denn eines hat das BFH-Urteil klargemacht: Das Zeitfenster für Steueroptimierung kann sich schneller schließen als gedacht.

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