Equal Pay: LAG spricht Managerin 210.000 Euro Nachzahlung zu
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 18:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem langjährigen Rechtsstreit um die geschlechtergerechte Vergütung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 18. August 2026 eine Entscheidung getroffen. Das Gericht sprach einer Managerin des Fahrzeugherstellers Daimler Truck eine Entgeltnachzahlung für den Zeitraum von 2018 bis 2022 zu. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 konkretisiert dabei die Maßstäbe für Entschädigungszahlungen nach dem Entgelttransparenzgesetz.
Differenzzahlung auf Basis des Medianentgelts
Die Klägerin hatte für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe von 420.000 Euro gefordert. Ihr Ziel war es, eine Vergütung zu erhalten, die dem Gehalt eines namentlich benannten männlichen Kollegen entspricht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) folgte dieser Argumentation jedoch nur teilweise. Es verurteilte Daimler Truck zur Zahlung von rund 210.000 Euro brutto.
Die Richter begründeten die Summe damit, dass der Managerin lediglich der Differenzbetrag zwischen ihrer tatsächlichen Vergütung und dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zustehe. Ein Anspruch auf das Gehalt des am höchsten bezahlten Kollegen bestehe hingegen nicht.
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In dem konkreten Fall konnte der Arbeitgeber die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung im direkten Paarvergleich widerlegen. Als Gründe für die höhere Vergütung des Kollegen wurden unter anderem eine längere Tätigkeitszeit sowie die spezifische Gesamtsituation angeführt.
Rechtlicher Hintergrund und Zurückverweisung durch das Bundesarbeitsgericht
Dem aktuellen Urteil war ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vorausgegangen. Am 23. Oktober 2025 hatte das BAG (Az. 8 AZR 300/24) eine vorangegangene Entscheidung teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das LAG Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Beschluss betont, dass der Paarvergleich ein wesentlicher Maßstab für die Ermittlung von Entgeltunterschieden sei, jedoch die Widerlegung von Diskriminierungsvermutungen durch sachliche Gründe möglich bleibe.
Das nun verkündete Urteil des LAG setzt diese Vorgaben um, indem es zwar eine Benachteiligung gegenüber dem Median der männlichen Kollegen feststellt, aber den individuellen Gehaltsvorsprung des namentlich genannten Vergleichskollegen aufgrund der dargelegten objektiven Faktoren als rechtmäßig einstuft.
Reaktionen der Beteiligten und weitere rechtliche Schritte
Nach Bekanntgabe der Entscheidung äußerte sich Daimler Truck dahingehend, dass das Unternehmen die eigene Position durch das Urteil bestätigt sehe. Die Argumentation, dass Gehaltsunterschiede durch Betriebszugehörigkeit und Erfahrung gerechtfertigt werden können, fand in der Urteilsbegründung Berücksichtigung.
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Auf der anderen Seite steht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), welche das Urteil kritisiert. Die Organisation prüft derzeit die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Da das Landesarbeitsgericht eine Revision gegen das Urteil nicht ausdrücklich zugelassen hat, bleibt der GFF dieser rechtliche Weg, um eine Klärung vor der nächsten Instanz anzustreben. Die GFF sieht in der Entscheidung offenbar weiterhin Diskussionsbedarf hinsichtlich der praktischen Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes in Führungspositionen.
