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Equal Pay: LAG Daimler Truck spricht 210.000 Euro Nachzahlung zu

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 16:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

LAG Baden-Württemberg verpflichtet Daimler Truck zur Gehaltsnachzahlung an eine Managerin. Die Berechnung orientiert sich am Median der männlichen Vergleichsgruppe.

Daimler Truck: Gericht spricht Managerin 210.000 Euro Entgeltnachzahlung zu
Ein Schreibtisch mit einem Füllfederhalter auf Rechtsdokumenten in einer modernen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 18. August 2026 eine Entscheidung zur Entgeltgleichheit im Fall Daimler Truck getroffen. Das Gericht sprach einer Managerin des Unternehmens eine Nachzahlung in Höhe von 210.000 Euro brutto zu.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 beendet ein langwieriges Verfahren über die finanzielle Gleichstellung weiblicher Führungskräfte in der Automobilindustrie für den Zeitraum von 2018 bis 2022.

Berechnung der Nachzahlung auf Basis des Medians

Die Klägerin, die als Abteilungsleiterin und Führungskraft bei Daimler Truck tätig ist, forderte eine Angleichung ihres Gehalts an das ihrer männlichen Kollegen. Das LAG Baden-Württemberg entschied nun, dass der Klägerin die Differenz zum Median der männlichen Vergleichsgruppe zusteht. Damit folgte das Gericht nicht der Forderung, das Gehalt auf das Niveau des am besten verdienenden männlichen Kollegen anzuheben.

Diese Entscheidung zur Berechnungsgrundlage erstreckt sich auch auf variable Vergütungsbestandteile. Bei den im Unternehmen gewährten virtuellen Aktien bestehe der Anspruch auf Nachzahlung ebenfalls in der Differenz zum entsprechenden Durchschnitt der Vergleichsgruppe. Mit diesem Urteil konkretisiert das Landesarbeitsgericht die Rahmenbedingungen für Entgeltansprüche, wenn eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt wurde.

Vorgeschichte und Verweis durch das Bundesarbeitsgericht

Dem aktuellen Urteil ging eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) voraus. Am 23. Oktober 2025 hatte das BAG den sogenannten Paarvergleich gestärkt (Az. 8 AZR 300/24). In diesem früheren Verfahrensschritt wurde der Fall an die Vorinstanz in Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte klargestellt, dass die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung bereits dann nahegelegt werden kann, wenn eine Frau weniger verdient als ein direkt vergleichbarer männlicher Kollege.

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Das LAG Baden-Württemberg hat nun die finale Einordnung vorgenommen, wobei die Revision gegen das aktuelle Urteil nicht zugelassen wurde. Damit ist das Verfahren vor der ordentlichen Arbeitsgerichtsbarkeit formal beendet.

Kritik am Urteil und rechtliche Bewertung

Trotz der zugesprochenen Summe stößt die Begründung des LAG auf Kritik. Die Gewerkschaft für Freiheitsrechte (GFF) bemängelte die Entscheidung als eine Aufweichung des Prinzips des Paarvergleichs.

Nach Ansicht der Organisation weiche das Gericht damit von den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die Beschränkung auf den Median der Vergleichsgruppe statt auf den Bestverdienenden mindere die Signalwirkung für die Durchsetzung von Lohngerechtigkeit.

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Aufgrund dieser rechtlichen Differenzen prüft die Gewerkschaft derzeit die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil, um doch noch eine Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz zu ermöglichen.

Auswirkungen auf das Unternehmen und den Markt

Für Daimler Truck bedeutet das Urteil eine finanzielle Verpflichtung zur Nachzahlung für die betreffenden Jahre. An der Börse zeigten sich die Anleger von der gerichtlichen Entscheidung jedoch unbeeindruckt. Die Aktie von Daimler Truck notierte im Umfeld der Bekanntgabe 0,59 Prozent fester bei einem Kurs von 45,36 Euro auf der Handelsplattform XETRA.

Rechtsexperten werten das Urteil als wichtiges Signal für die HR-Praxis in deutschen Großunternehmen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen fortlaufend auf Gender-Pay-Gap-Risiken prüfen müssen, da gerichtliche Nachforderungen signifikante Volumina erreichen können.

Gleichzeitig bietet die Festlegung auf den Median als Vergleichsmaßstab eine gewisse Kalkulierbarkeit für Arbeitgeber bei der Bewertung potenzieller Nachzahlungsrisiken.

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