Equal Pay: Daimler Truck zahlt Managerin 210.000 Euro Nachzahlung
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rechtsstreit um Entgeltgleichheit beim Fahrzeughersteller Daimler Truck hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 18. August 2026 eine Entscheidung getroffen.
Einer als Abteilungsleiterin tätigen Managerin wurde eine Bruttonachzahlung in Höhe von rund 210.000 Euro für den Zeitraum von 2018 bis 2022 zugesprochen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 beendet das Verfahren in dieser Instanz, da keine Revision gegen die Entscheidung eingelegt wird.
Differenz zum Medianentgelt als Berechnungsgrundlage
Das Gericht verurteilte Daimler Truck dazu, die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt der Klägerin und dem sogenannten Medianentgelt einer männlichen Vergleichsgruppe auszugleichen. Die Klägerin hatte in dem Verfahren ursprünglich ein Gehalt gefordert, das sich an dem des Spitzenverdieners in der Vergleichsgruppe orientiert.
Dieser Forderung folgte das Landesarbeitsgericht jedoch nicht. Ein rechtlicher Anspruch auf die Vergütung des bestbezahlten männlichen Kollegen bestehe laut dem Urteil nicht; maßgeblich sei vielmehr der Mittelwert (Median) der männlichen Vergleichsgruppe.
Die Klägerin wurde in dem langjährigen Rechtsstreit von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Das Verfahren gilt als richtungsweisend für die Auslegung des Entgelttransparenzgesetzes und die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) in Führungspositionen der deutschen Industrie.
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Rechtlicher Hintergrund und die Rolle des Bundesarbeitsgerichts
Der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts war ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Oktober 2025 vorausgegangen (Az. 8 AZR 300/24). In diesem früheren Verfahrensschritt hatte das BAG die Anforderungen an den sogenannten Paarvergleich sowie die Beweislastumkehr im Falle einer vermuteten Entgeltdiskriminierung präzisiert.
Im aktuellen Verfahren vor dem LAG konnte Daimler Truck die Vermutung einer Diskriminierung im direkten Paarvergleich jedoch widerlegen. Dies führte dazu, dass die Berechnung der Nachzahlung auf Basis des Medians und nicht auf Basis der Bezüge einzelner, höher dotierter Kollegen erfolgte.
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Reaktionen der Beteiligten und Kritik der GFF
Trotz der zugesprochenen Summe von 210.000 Euro bewertet Daimler Truck das Urteil als Bestätigung der eigenen Vergütungspraxis. Das Unternehmen betonte nach der Urteilsverkündung am 18. August 2026, dass aus dem Urteil keine strukturelle Benachteiligung von Frauen im Konzern abgeleitet werden könne.
Deutliche Kritik kam hingegen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Organisation, welche die Klägerin prozessual begleitet hatte, sieht in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg eine Aufweichung der strengen Vorgaben, die zuvor durch das Bundesarbeitsgericht und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) etabliert worden seien.
Die Beschränkung auf das Medianentgelt anstelle einer Orientierung an höheren Vergleichsgehältern wird von der GFF als Rückschritt bei der Durchsetzung von Lohngerechtigkeit gewertet. Die Organisation kündigte an, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zu prüfen, um die Rechtsfrage gegebenenfalls erneut vor eine höhere Instanz zu bringen.
