Betriebsärzte, Opt-out

ePA-Zugriff: Betriebsärzte fordern Opt-out statt Zustimmungszwang

01.07.2026 - 03:15:15 | boerse-global.de

Arbeitsmediziner verlangen erweiterte Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte. Datenschützer warnen vor Vertrauensverlust bei Beschäftigten.

Betriebsärzte fordern Opt-out bei ePA-Zugriff: Datenschutzdebatte
Betriebsärzte - Nahaufnahme einer Hand, die ein Smartphone mit einer Gesundheits-App hält, im Hintergrund verschwommenes Büro oder medizinisches Umfeld. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Betriebsärzte fordern weitreichende Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) – doch Datenschützer warnen.

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) steht im Zentrum einer hitzigen Debatte. Am 30. Juni 2026 bekräftigten die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner (BsAfB) und der Verband Deutscher Betriebs- und Personalärzte (VDBW) ihre Forderungen. Sie wollen eine Opt-out-Regelung beim ePA-Zugriff – statt der bisher geplanten Opt-in-Lösung.

Der Knackpunkt: Bisher müssen Patienten explizit zustimmen, damit Betriebsärzte ihre Daten einsehen dürfen. Die Verbände fordern zudem eine Verlängerung der Zugriffsdauer von drei auf 90 Tage. Auch der Umfang soll erweitert werden – auf arbeitsmedizinische Vorsorgedaten.

Datenschutz versus Prävention

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) schlägt Alarm. Ein automatisierter Zugriff könne das Vertrauen der Arbeitnehmer untergraben. Viele befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten den Arbeitgeber erreichen.

Die DGAUM kontert mit einem klaren Argument: Die ärztliche Schweigepflicht gelte auch für Betriebsmediziner. Eine Entscheidung im Bundeskabinett wird für Mitte Juli 2026 erwartet.

Psychische Erkrankungen als Treiber digitaler Lösungen

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Die Dringlichkeit des Themas unterstreichen aktuelle Gesundheitszahlen. Psychische Störungen verursachten 2024 ganze 16,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage. Noch gravierender: Mit 42 Prozent sind sie der häufigste Grund für Erwerbsminderungsrenten.

Eine Studie im Fachmagazin „Der Nervenarzt“ zeigt: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden vor allem therapiebegleitend oder zur Überbrückung von Wartezeiten genutzt. Doch es gibt Hürden. Viele Behandler haben mangelnde Kenntnisse und wenig Vertrauen in die digitalen Produkte. Gefordert werden produktneutrale Informationen, um die Wirksamkeit voll auszuschöpfen.

Technische Innovationen auf dem Vormarsch

Parallel zur politischen Debatte treiben Forschung und Praxis die Digitalisierung voran. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) testet seit dem 30. Juni 2026 eine digitale Messkabine in der Notaufnahme. Das System „MedicubeX“ erfasst Vitalparameter eigenständig und überträgt die Daten direkt ins Krankenhausinformationssystem. Ziel: Entlastung des Personals bei der Ersteinschätzung.

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Mit 15 Millionen Euro gefördert startete das Projekt „Sensortech4health2030“. Partner wie Bosch Sensortec, die Universität des Saarlandes und das Universitätsklinikum Freiburg entwickeln Assistenzsysteme. Gassensoren und Künstliche Intelligenz sollen Gesundheitsdaten zur Prävention erfassen.

Auch im Arbeitsschutz gibt es Neuerungen: Ein browserbasiertes System für Dokumentation und Fristenmanagement soll die Digitalisierung von Unterweisungen vereinfachen. Laut Branchenanalysen planen rund 70 Prozent der Physiotherapie-Praxen einen weiteren digitalen Ausbau. Hybride Lösungen zwischen digitaler Anwendung und physischer Therapie gelten jedoch noch als ausbaufähig.

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