ePA-Zugriff: Betriebsärzte fordern 90 Tage statt der geltenden drei
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 03:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie deutschen arbeitsmedizinischen Verbände drängen auf weitreichende Nachbesserungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Anlässlich der parlamentischen Beratungen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) im Deutschen Bundestag fordern die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) die vollständige Gleichstellung der über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Dies geht aus einem Bericht auf dem Fachportal vdbw.de vom 15.10.2026 hervor.
Forderung nach gleichen Zugriffs-, Lese- und Schreibrechten
Nach Ansicht der drei Fachorganisationen müssen Betriebsmediziner bei den technischen und rechtlichen Berechtigungen mit der kurativen Versorgung gleichgestellt werden.
Konkret fordern DGAUM, BsAfB und VDBW eine umfassende Gleichberechtigung bei Zugriffs-, Schreib- und Leserechten innerhalb der elektronischen Akte. Dies schließe ein, dass Arbeitsmediziner sämtliche relevanten Erkenntnisse ohne behindernde Sonderregelungen direkt in die ePA einbringen können.
Zudem sprechen sich die Verbände für die Einführung einer sogenannten Opt-out-Regelung beim Zugriff durch den betriebsärztlichen Dienst aus. Ein solches Verfahren würde den bürokratischen Aufwand verringern und eine lückenlose Erfassung sicherstellen, solange Patientinnen und Patienten dem Zugriff nicht ausdrücklich widersprechen.
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Deutliche Verlängerung der geltenden Fristen angestrebt
Ein weiterer zentraler Punkt der gemeinsamen Initiative betrifft das bestehende Zeitfenster für den Akteneinsichtsprozess. DGAUM, BsAfB und VDBW fordern eine deutliche Verlängerung der ePA-Zugriffsfrist. Diese liegt derzeit bei lediglich drei Tagen und solle nach den Vorstellungen der Verbände auf 90 Tage ausgedehnt werden.
Die aktuelle Dreitagesfrist bilde arbeitsmedizinische Abläufe in den Betrieben nur unzureichend ab, da Untersuchungen, Nachverfolgungen und Dokumentationsschritte häufig über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Das Potenzial der betrieblichen Prävention nutzen
Ihre Forderungen untermauern die drei Verbände mit der herausragenden Rolle des Arbeitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitswelt stelle mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte zusammenhängende Präventionssetting in Deutschland dar.
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Werde den Betriebsärzten der vollwertige und unkomplizierte Zugriff auf die ePA verwehrt, bleibe ein zentraler Hebel für die betriebliche und volksgesundheitliche Prävention ungenutzt. Die arbeitsmedizinischen Organisationen drängen die Gesetzgeber daher, die entsprechenden Anpassungen im Rahmen des laufenden parlamentischen Verfahrens zum GeDIG verbindlich festzuschreiben.
