Entsendung, EU-Portal

Entsendung: EU-Portal senkt Meldezeitaufwand um 73 Prozent

Veröffentlicht: 01.07.2026 um 17:16 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU-Staaten billigen zentrales Meldeportal für Entsendungen. Zeitersparnis von 73 Prozent erwartet, A1-Pflicht für Kurzreisen entfällt ab 2028.

EU-Meldeportal: Bürokratieabbau für Unternehmen startet
Geschäftsleute in einem modernen Büro, die sich austauschen und digitale Geräte nutzen, symbolisieren grenzüberschreitende Beschäftigung und EU-Regulierung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die digitale Plattform soll die administrativen Hürden für Unternehmen massiv senken. Schätzungen der EU-Kommission zufolge könnte der Zeitaufwand für Entsendungsmeldungen um durchschnittlich 73 Prozent sinken.

Die Bedeutung dieser Vereinfachung wird durch aktuelle Zahlen deutlich: 2023 verzeichnete Deutschland rund 300.000 Entsendungen in andere EU-Staaten, während gleichzeitig etwa 1,5 Millionen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nach Deutschland kamen. Damit gehört die Bundesrepublik zu den Hauptentsende- und Hauptaufnahmeländern in der Union. Bevor das Portal starten kann, müssen noch EU-Parlament und Ministerrat formell zustimmen.

A1-Bescheinigung fällt für Kurzreisen weg

Bereits im April hatten sich EU-Rat und Parlament vorläufig auf eine Reform der Sozialversicherungssysteme geeinigt. Kernpunkt: Die A1-Pflicht für kurze Geschäftsreisen soll ab 2028 entfallen. Maximal drei Arbeitstage innerhalb von 30 Tagen im EU-Ausland – dann braucht es keine Bescheinigung mehr. Das gilt auch für Konferenzen oder Seminare, ist aber im Baugewerbe explizit ausgeschlossen.

Für längere Entsendungen werden die Regeln präziser: Künftig muss eine Vorversicherung von mindestens drei Monaten im Entsendestaat nachgewiesen werden. Bei wiederholten Einsätzen ist eine Unterbrechung von mehr als zwei Monaten Pflicht. Für Multi-State-Worker wird die Festlegung der anwendbaren Rechtsvorschriften auf 24 Monate befristet.

Smart Tacho 2 wird Pflicht

Heute tritt eine entscheidende Phase des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Grenzüberschreitende Gütertransporte und Kabotage-Fahrten mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse unterliegen ab sofort der Fahrtenschreiberpflicht. Betroffene Unternehmen müssen ihre Flotten mit dem intelligenten Tachografen der zweiten Version (Smart Tacho 2) ausrüsten.

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Die Regelung betrifft den gewerblichen Güterkraftverkehr und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Werkverkehr. Ziel ist die lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten. Branchenexperten raten zu einer zentralen Erfassung aller Fahrzeug- und Bewegungsdaten. Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Nationale Neuregelungen in Deutschland und Österreich

Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber in Deutschland Fachkräfte aus Drittstaaten spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf Beratungsangebote wie „Faire Integration“ hinweisen. Das ist die letzte Stufe der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die auch Erleichterungen bei der Berufsausübung für anerkannte Fachkräfte vorsieht.

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In Österreich gelten seit Januar neue Hitzeschutz-Vorgaben. Für börsennotierte Unternehmen wurde zum 30. Juni eine verbindliche Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten wirksam. Zudem sinkt der Aufwandersatz für Altersteilzeit schrittweise.

Steuerpaket soll Unternehmen entlasten

Ende Juni hat die EU-Kommission ein Paket zur Steuervereinfachung vorgelegt. Die Tax-Omnibus-Richtlinie soll die Befolgungskosten für Unternehmen um jährlich rund 3,3 Milliarden Euro senken. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2028 umsetzen, die flächendeckende Anwendung ist ab dem 1. Januar 2029 geplant.

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